Mitunterzeichnung Appell: Kreative zu arm für die Grundrente!
![Appell Grundrente](/sites/default/files/styles/bbk_l/public/2020-02/Grundrente_-_Appell_11.02.jpg?itok=oCajCkSt)
„Lebensleistung verdient Respekt.“ Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative.
Die nun bekannt gewordenen Bedingungen für den Bezug von Grundrente werden jedoch viele Kreative ausschließen: Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens (2018: 12.624 €) erwirtschaftet worden sein. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster. Sehr viele Künstler*innen werden dies absehbar nicht erreichen!
Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert in seiner Stellungnahme, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.