22.02.2022 | Mehr Einkommen für Künstler*innen: EU kann Weg für Honorarempfehlungen bereiten

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In seiner gestrigen Pressemitteilung erklärte der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann: „Die Coronapandemie hat deutlich vor Augen geführt, dass Künstlerinnen, Künstler und andere selbständig im Kulturbereich Tätige dringend höhere Einkommen erwirtschaften können müssen. Das kann auch helfen, dass Rücklagen für Zeiten der Auftragslosigkeit gebildet werden können. Es ist gut, dass die EU-Kommission nun Wege eröffnen will, damit Verbände von Solo-Selbständigen über Honorare kollektiv verhandeln können, ohne gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Wir fordern Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, MdB auf, diese Initiative der EU-Kommission nachdrücklich zu unterstützen und für weitere Verbesserungen einzutreten. Mehr Einkommen für Künstlerinnen und Künstler zu ermöglichen, ist unser Ziel.“

Worum geht es?

Der Deutscher Kulturrat hat eine Stellungnahme zum Entwurf der Mitteilung der Kommission „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen“ vorgelegt, darin begrüßt er die Feststellung der Kommission, dass Solo-Selbständige, die „Seite an Seite“ mit Arbeitnehmern für dieselbe Gegenpartei, also Arbeitgeber, Auftraggeber bzw. Auftraggebergruppen arbeiten, einen Nutzen aus Tarifverhandlungen ziehen können...

...kritisiert aber, dass mit Blick auf die Betriebsgrößen nur solche Unternehmen im Anwendungsbereich genannt werden, die 10 Arbeitnehmer und mehr oder einen Jahresumsatz von mehr als 2 Mio. Euro haben ... und fordert zumindest die genannten Größen sowohl bezüglich der Zahl der Arbeitnehmer als auch bezüglich des Umsatzes nach unten zu korrigieren. Vorzugswürdig Im Sinne einer Stärkung aller Solo-Selbständigen wäre, die Grenzen zu streichen.

Zum Nachlesen:

https://www.kulturrat.de/positionen/stellungnahme-leitlinien-eu-wettbewerbsrecht-soloselbstaendige/