05.03.2020 | Brief des bbk berlin zum Gesetzentwurf für die Grundrente

An Berliner Abgeordnete des Deutschen Bundestags:

Der Bundestag befasst sich in diesen Wochen mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Grundrente.

Sie soll zunächst denjenigen, die mehr als 33 Jahre gesetzlich rentenversichert sind bzw. waren, einen Rentenversicherungsanspruch oberhalb der Grundsicherung ermöglichen. Damit hätten sie zugleich einen Rechtsanspruch auf eine Versicherungsleistung und wären - anders als in der Grundsicherung - nicht mehr Fürsorgeobjekt. 

Aus verschiedenen Gründen, wohl insbesondere, um langjährig nur Teilzeitbeschäftigte nicht mit Vollzeitbeschäftigten gleichzustellen, sieht der entsprechende Gesetzentwurf nun aber vor, dass im genannten Zeitraum auch noch ein Mindesteinkommen von zumindest 30% des landesweiten Durchschnittseinkommens erzielt worden sein muss.  

Seit 1982 können freiberuflich arbeitende Künstler*innen mit Inkrafttreten des Künstlersozialversicherungsgesetzes und Einrichtung der Künstlersozialkasse Teilhaber des gesetzlichen Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik werden. 

Mit diesem Gesetzesentwurf werden Künstlerinnen und Künstler von dieser Teilhabe größtenteils nun wieder ausgeschlossen. Ein Drittel des Durchschnittseinkommens: das sind, Beispiel 2018, 12.624 Euro im Jahr. Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler hat, vgl. anliegenden Aufruf, Zahlen genannt: Maler*innen haben bundesweit ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 12.253 Euro aus künstlerischer Tätigkeit, bei vielen Berufsgruppen der Bildenden Kunst liegt es noch weiter darunter.

Dazu die Berliner Zahlen: 2018 lag das Durchschnittseinkommen aus künstlerischen Berufen der Bildenden Kunst (ohne angewandte und gewerbliche Tätigkeiten) bei 10.777 Euro/jährlich, bei Frauen dabei bei nur 9.222 Euro! Das heißt: sehr viele Künstler und faktisch alle Künstlerinnen werden keine Chance haben, dieses Einkommensdrittel zu erwirtschaften, obwohl sie mehr als 33 Jahre lang voll berufstätig waren. Der bbk berlin wird zugleich von zahlreichen Künstler*innen angesprochen und um Unterstützung gebeten, die ihr Rentenalter schon erreicht haben oder kurz davor sind und sich vom Grundrentenkonzept ungerecht behandelt fühlen. Denn sie haben ihr Leben lang als Berufskünstler*innen gearbeitet. Sonst hätten sie ja nicht ununterbrochen nach dem KSVG rentenversichert sein können. Sie hatten Hoffnungen in die Grundrente gesetzt und sehen nun, dass sie das geforderte Drittel des Durchschnittseinkommens gar nicht oder nur in Ausnahmejahren erwirtschaftet haben. 

Ungerecht ist das Konzept tatsächlich: es schließt ganz willkürlich einen erheblichen Teil der in der KSK Versicherten, und hier insbesondere die, die nicht gewerblich, sondern ausschließlich künstlerisch tätig sind, aus. Das gilt insbesondere für Frauen. Das kann doch nicht der Wille des Gesetzgebers sein!

Wenn  ein Mindestrentenanspruch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung für die Menschen etabliert werden soll, die ein Arbeitsleben lang Beitragsjahre gesammelt haben und dabei größtenteils in Vollzeit gearbeitet haben - dann können nicht willkürlich gesetzlich rentenversicherte Künstler*innen von ihm ausgeschlossen werden. Gleiches muss gleich behandelt werden! Diese Ungerechtigkeit trifft noch andere Personengruppen, die in Niedriglohnbereichen gearbeitet haben - das kann den Umgang mit Künstler*innen nicht rechtfertigen. 

Erklärlich ist dieses Gesetzesvorhaben in dieser Form nur damit, dass Ministeriumsmitarbeiter*innen offenbar keine Vorstellung von der Lebens- und Arbeitswirklichkeit der Mehrheit der Künstler*innen haben und sich einfach nicht vorstellen können, von wie wenig Geld sie leben und arbeiten müssen. Dabei ist das gut dokumentiert - es liegen ja zahlreiche Studien und Untersuchungen dazu vor. Wir verweisen hier z.B. auf die Studie des Instituts für Strategieentwicklung zur wirtschaftlichen Situation von Künstlerinnen und Künstlern in Berlin, die 2018 in Zusammenarbeit mit uns entstanden ist und ausdrücklich die Themen Altersarmut und Gender Pay Gap anspricht. (zur Studie)

In Berlin allein sind (Stand 2019) etwa 38.000 Personen über die KSK pflichtversichert, darunter rd. 14.000 in der Fachgruppe Bildende Kunst. Etwas mehr als die Hälfte dieser Personen sind professionelle Bildende Künstlerinnen und Künstler im engeren Sinn. Den meisten droht Altersarmut.  

Berlin ist weltweit nach New York der wichtigste Ort künstlerischer Produktion. Berlin ist eine Welthauptstadt künstlerischer und geistiger Arbeit und ihr Zentrum in Deutschland. Gerade in und für Berlin zeigt sich, wie wertvoll und wichtig diese Arbeit ist. Deshalb darf sie gegenüber anderer Arbeit nicht privilegiert werden. Aber einen Anspruch auf Gleichbehandlung darf und muss sie erheben.

Wir bitten Sie deshalb sehr herzlich und eindringlich, sich für eine Überarbeitung des Grundrenten-Gesetzentwurfes einzusetzen, mit der diese Gleichbehandlung gewährleistet werden kann.

Im Übrigen meinen wir: Altersarmut und entwürdigende Abhängigkeit von Fürsorgeleistungen, wer auch immer davon betroffen ist, sind eines "demokratischen und sozialen Bundesstaates" (Art. 20 GG) unwürdig, und es sollte das Ziel jeder Politik sein, sie zu überwinden.

Für weitere Informationen und Gespräche stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Zoë Claire Miller und Heidi Sill
Sprecher*innen

Aufruf des Bundes-BBK: https://www.bbk-bundesverband.de/aktuelles/newslettermeldungen/

Grundrente: Viele Künstler*innen zu arm für den Bezug

„Lebensleistung verdient Respekt.“ Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative. Mit der nun bekannt gewordenen zweiten Bedingung für den Bezug von Grundrente wird vielen von ihnen genau dieser Respekt jedoch versagt werden.

Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung muss in diesen Zeiten auch noch ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens erwirtschaftet werden. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster.
Das bundesweite Durchschnittseinkommen lag 2018 bei 37.873 Euro. Bildhauer*innen in der Künstlersozialkasse hatten im gesamten Jahr 2018 durchschnittlich ein künstlerisches Einkommen von 11.668 Euro, Maler*innen von 12.253 Euro; Konzeptkünstler*innen von 9.389 Euro und Performancekünstler*innen von 9.207 Euro erwirtschaftet. Sehr viele werden absehbar nicht das Drittel des bundesweiten Durchschnittseinkommens (12.624 Euro) erreichen, selbst wenn sie 35 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben!

Künstlerisches Einkommen unterliegt großen Schwankungen. Viele Künstler*innen mit klassischen Erwerbsbiografien werden aus objektiven Gründen diese beiden Hürden nicht gleichzeitig nehmen können – diese Bedingungen widersprechen schlicht der gelebten künstlerischen Realität und schließen daher viele Kreative von der Grundrente aus.

Die Bundesregierung will entsprechend ihrer Begründung mit der Mindestgrenze diejenigen von der Grundrente ausschließen, deren Einkommen „lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens“ hat; sie nennt Minijobber als Beispiel. Viele Künstler*innen waren aber 35 Jahre voll berufstätig und erreichen dennoch nicht das verlangte Mindesteinkommen in dieser Zeit. Diese Arbeit mit Nebentätigkeit gleichzustellen degradiert die Lebensleistung derjenigen, die Kunst und Kultur schaffen und damit fundamental zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen, jedoch immer noch nicht adäquat vergütet werden.

Der BBK-Bundesverband fordert daher die Bundesregierung, die Abgeordneten des Bundestags und den Bundesrat auf, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.

Auch für Kreative gilt: „Arbeit muss sich lohnen – auch in der Rente.“

>>>    Weitere Informationen: Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen – Referentenentwurf 16.01.2020.