03.11.2023 | PM ver.di Landesbezirk Nord: Einführung von Basishonoraren in der Kulturförderung

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Der bbk berlin unterstützt die Forderungen von ver.di, Basishonorare für Kulturschaffende auf Bundesebene noch in diesem Jahr zu beschließen.

Als Berufsverband bestärken wir Künstler*innen jedoch darin, ihre Honorarforderungen an den eigenen Kosten für auskömmliche Lebens- und Arbeitsbedingungen zu messen und entsprechend zu berechnen. Denn wir sehen sehr wohl, dass viele Künstler*innen höhere Kosten zu bestreiten haben, als die im Modell von verdi vorgestellten Basishonorare abdecken würden, um für ihre künstlerische Tätigkeit notwendige Arbeitsräume erhalten, ihre Betriebskosten bestreiten sowie Altersvorsorge realisieren zu können, ganz zu schweigen von den alltäglichen Lebenskosten und Wohnungsmieten. Im Leitfaden des Bundesverbandes BBK stehen Tabellen zur Verfügung (S.22-23), um diese Eigenberechnungen vorzunehmen. Nutzt diese!

Unverständlich, dass Ausstellungshonorare im Vorschlag der BKM Claudia Roth zu Mindesthonoraren fehlen, wie sie mittlerweile in vielen Bundesländern üblich sind. Das muss dringend nachgeholt werden, und hier erwarten wir auch vom BBK Bundesverband eine klare öffentliche Stellungnahme.

01.11.2023 | Pressemitteilung von ver.di Landesbezirk Nord

Angekündigte Einführung von Basishonoraren in der Kulturförderung wäre der richtige Schritt für die Kulturschaffenden im Land

Aus Sicht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) sind Honorare von selbstständigen Kreativen und Kolleg*innen in der kulturellen Bildung zu niedrig.

Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern will das ändern und kündigt faire Honorare in der Kulturförderung an. Die Gewerkschaft ver.di fordert eine branchenweite Lösung und eine Aufstockung des Haushaltes.

„Mit der angekündigten Einführung von Basishonoraren in der Kulturförderung sendet Ministerin Bettina Martin ein wichtiges Signal für Mecklenburg-Vorpommern. Damit das Signal Wirkung entfaltet, müssen Fördertöpfe gefüllt und branchenübergreifende Honorare eingeführt werden. Wir empfehlen hier eine klare Orientierung der Honorare an dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes“, so Frank Schischefsky, Pressesprecher von ver.di Nord.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hat ein transparentes Honorierungsmodell entwickelt. Die Honorarsätze bemessen sich an dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes. Die Berechnung wird ergänzt um Faktoren, die für die Selbstständigkeit notwendig sind, wie Kosten für soziale Absicherung und Betriebskosten. Grundlage ist die reale Arbeitszeit, also auch Vor- und Nachbereitungszeiten oder die projektspezifische Aneignung von Arbeitstechniken.

„Kulturelle Vielfalt darf nicht gegen die faire Bezahlung von selbstständigen Kreativen ausgespielt werden. Dies bedeutet auch, die Vorgabe für Projektträger, zukünftig faire Honorare zu zahlen, muss mit steigenden finanziellen Ressourcen für die Träger verbunden werden. Wer Kultur will, muss sie finanzieren“, so Lisa Mangold, verantwortlich für Kulturarbeiter*innen in der ver.di Bundesverwaltung.

Das Forum Kulturverbände MV fordert eine Erhöhung der Fördermittel um 2,7 Mio Euro für die nicht-öffentlichen Kulturträger, um Basishonorare umsetzen zu können und dabei die Angebotsvielfalt und -qualität in der Kulturellen Grundversorgung landesweit zu erhalten.

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