VG BILD-KUNST: Meldeschluss 2024

Logo_VG Bild-Kunst

Meldeschluss ist wie jedes Jahr der 30. Juni. Nur wer meldet, erhält eine Ausschüttung aus der Kollektivverteilung.

Was kann ich melden?

  • Bücher: Sie können Bücher melden. Wenn Ihre Werke in Büchern verwendet wurden, können Sie diese Bücher unter Angabe der Anzahl der dort verwendeten eigenen Werke angeben. Museumskataloge lohnen sich besonders, denn dafür erhalten Sie eine Zusatzausschüttung! Außerdem ist es möglich, Bücher noch fünf Jahre rückwirkend zu melden – jetzt also ab dem Erscheinungsjahr 2019.
  • Einzelbilder: Abbildungen auf Webseiten, in Zeitungen/Zeitschriften und im TV
    • auf Webseiten: Sie können jetzt bis zu 200 einzelne Abbildungen Ihrer Werke melden, die 2023 auf deutschen Webseiten gezeigt wurden – inklusive Ihrer eigenen Webseite (maximal 200 auf allen Webseiten insgesamt!).
    • Digitale Verlagsprodukte und Printausgaben der Presse: Zusätzlich können Sie 200 einzelne Abbildungen Ihrer Werke melden, die in digitalen Verlagsprodukten veröffentlicht wurden (Onlineausgaben von Presseprodukten). Werke, die es in die Printausgaben der Presse geschafft haben, können Sie in unbegrenzter Anzahl melden. Hierzu zählen auch kleine Lokalzeitungen und Kunstzeitschriften.
  • Werkpräsentationen (ehemals Kunstpräsentationen): Wie gehabt können Sie pro Jahr bis zu 12 Werkpräsentationen melden. Allerdings können Sie  Werkpräsentationen im Ausland nur melden, wenn diese im Rahmen von Ausstellungprojekten vom IFA oder den Goethe-Instituten stattfanden; für andere steht Ihnen die Einzelbildmeldung „Webseite“ oder die Einzelbildmeldung „Telemedien (Digitale Verlagsprodukte)“ / „Zeitungen und Zeitschriften (Print)“ zur Verfügung.
  • Kunst am Bau: Die Kunstwerke müssen 2023 fertig gestellt worden sein, damit Sie sie jetzt melden können. Beachten Sie hierfür unser Merkblatt „Meldeformular Kunst am Bau“ .
  • Honorare: Verwalten Sie Ihre Urheberrechte selber, so können Sie erzielte Lizenzhonorare melden. Achtung: Es geht hier nicht um Verkaufserlöse für Kunstwerke, sondern nur um Honorare für Rechtevergabe/ Nutzungsrechte, die Sie z.B. an Fotografien, Illustrationen oder Werken der bildenden Kunst eingeräumt haben!

Wie kann ich melden?

Die Meldungen können Sie bequem über das elektronische Meldeportal der Bild-Kunst einreichen. Wenn es nur um wenige Meldungen geht, können Sie sich auch von der Webseite der Bild-Kunst die Formulare herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, scannen und per E-Mail an die Geschäftsstelle schicken oder per Post schicken. Die Nutzung des Meldeportals vereinfacht der Geschäftsstelle die Arbeit sehr.

Bis wann kann ich melden?

Nutzungssachverhalte, die 2023 betreffen, müssen die Geschäftsstelle der VG Bild-Kunst bis zum 30. Juni 2024 erreicht haben.

Bitte beachten:

  • Neue Passwörter für das elektronische Meldeverfahren werden aus Sicherheitsgründen per Post versendet. Letzter Tag für einen Antrag auf Erteilung eines neuen Passworts ist deshalb der 22. Juni 2024. Wenn Sie ein Passwort benötigen, beantragen Sie es deshalb sofort.
  • Die letzten vier Wochen vor dem Meldeschluss führen jedes Jahr zu Engpässen in der Bearbeitung von Anfragen. Vermeiden Sie diesen Zeitraum, indem sie jetzt ihre Fragen stellen. Davor lesen Sie bitte die Informationen auf der Webseite, die sie hier finden.
  • Im Zeitraum vom 13. Juni bis zum 1. Juli bearbeitet die Geschäftsstelle vorrangig schriftliche Anfragen. Das Telefon wird nur stundenweise besetzt. Auch Anfragen wegen technischer Probleme mit dem Meldeportal können nicht mit Sicherheit beantwortet werden. Setzen Sie sich deshalb heute an ihren Schreibtisch und reichen die Meldungen ein.