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Aus dem Netzwerk

Das Netzwerk freier Berliner Projekträume und -initiativen begrüßt die Aufstockung der Mittel für die stark unterfinanzierte Projektraumszene und dankt allen Beteiligten in der Verwaltung und im Abgeordnetenhaus, die daran mitgewirkt haben, dass im Doppelhaushalt des Landes Berlins insgesamt 1 Million Euro mehr zur Verfügung gestellt wird. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat uns mitgeteilt, dass die Mittel dazu verwendet werden sollen, die Basisförderung breiter aufzustellen und in eine vierjährige Konzeptförderung zu überführen. Dies mag der Systematik der anderen Sparten entsprechen, muss jedoch passgenau für diese Szene entwickelt werden, weshalb – wie auch in der Vergangenheit üblich – eine gemeinsame Ausarbeitung der Förderung mit dem Netzwerk der freien Berliner Projekträume/-initiativen vonnöten wäre. Es bleibt unverständlich, warum seit Beschluss des Doppelhaushalts (Sommer 2022) seitens der SenKE kein entsprechender Dialog-Prozess aufgesetzt wurde, obwohl im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart ist, dass „Förderinstrumente und -strukturen gemeinsam mit Vertreter*innen der Verbände und Kulturorte evaluiert“ werden sollen und „die Koalition … sich zu partizipativen Verfahren (bekennt) und die Berliner Kulturschaffenden auf Augenhöhe kooperativ beteiligen (wird)“. | Wir bedauern, dass wir bei der Entscheidung nicht einbezogen wurden und bieten erneut die gemeinsame Weiterentwicklung für bestmögliche und bedarfsgerechte Förderstrukturen der ganzen Projektraumszene an. | Vergabepraxis: Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Fördermittel ausgeschrieben und durch eine Fachjury transparent vergeben werden. Leider wurde das Netzwerk der freien Berliner Projekträume und -initiativen von der SenKE darüber informiert, dass sie ein reguläres Verfahren 2023 nicht gewährleisten kann und die Summe von einer Million Euro an zwölf von ihr ausgewählte Projekträume ausgezahlt werden soll. Die Auswahl wurde intransparent und laut SenKE anhand von (durch einzelne Projekträume angezeigte) Mehrbedarfen getroffen. Dies kritisieren wir aufs Schärfste. | Wir fordern: Keine Direktvergabe durch die SenKE, eine öffentliche Ausschreibung, ein transparentes und gemeinsam entwickeltes Verfahren, eine eingesetzte Fachjury, die über die Vergabe entscheidet. [...]

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Wie wirksam sind wir? Das Sonderprogramm NEUSTART KULTUR des Fonds Soziokultur 2020-2021 Mit dieser Broschüre liegen die Evaluationsergebnisse des Sonderprogramms vor, das der Fonds Soziokultur im Rahmen von NEUSTART KULTUR von 2020-2021 durchgeführt hat. Das Institut für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft führte diese Untersuchung im Winter 2020 bis Ende 2021 durch. Dies war die erste Phase des Rettungs- und Zukunftspakets NEUSTART KULTUR der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien für die Kultur in der Pandemie in Deutschland.

Evaluationsbroschuere Fonds SozKultur

Der bbk berlin informiert: ver.di: "BBK (Red.Anm.: BBK Bundesverband) veröffentlicht Hinweise zu Honoraren und Ausstellungsvergütung. Der Verband berücksichtigt u.a. zeitbasierte Vergütung künstlerischer Leistungen. Das ist auch der Ansatz des Modells der Basishonorare, das von Kulturschaffenden in ver.di entwickelt wurde (-> ver.di Website). Die beiden Ansätze verbindet das Ziel, die Arbeitszeit von Kreativen sichtbar zu machen und in der Honorarkalkulation abzubilden. Der BBK definiert vier Arbeitsphasen - Vorbereitung, Projektsteuerung, Umsetzung und Vermittlungen - innerhalb derer verschiedene künstlerische Leistungen stattfinden und Arbeitszeit zu berechnen ist. Auch der Einbezug projektübergreifender Arbeit, vom BBK in abweichendem Umfang als investive Arbeitszeit gefasst, verbindet das Modell der Basishonorare von ver.di mit den Ansätzen des BBK. [...]" Der bbk berlin: "Die Zusammenstellungen zur zeitbasierten Arbeit und den damit verbundenen Honorarberechnungen bieten für Künstler*innen einen Überblick zu Abrechnungsmöglichkeiten künstlerischer Arbeit. Die Ausführungen zur Preisberechnung von Kunstwerken ist sehr an die Vorgehensweisen kommerzieller Galerien angelehnt. Für die Ausstellungsvergütung / Ausstellungshonorare hat der bbk berlin mit dem Land Berlin eine eigenes Modell entwickelt."

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Jeder Mensch ist heute ein Kritiker. Aber wo ist die Kritik? Wir sind alle Expert*innen, die einander bewerten. Aber woher nehmen wir die Kriterien? Jedes Theater, jedes Museum, jedes wissenschaftliche Institut soll seine Arbeit heute selbst erklären und bewerben – während unabhängige Vermittlung, Einordnung, Bewertung mit den allgemeinen Medien schwinden. Aber ohne Kritik keine Öffentlichkeit. Ohne Öffentlichkeit keine Künste. Ohne Künste keine Demokratie. | Ausgerechnet jetzt, wo die Monopole der Kritik gebrochen sind und endlich mehr Perspektiven Raum bekommen, erlebt die Kritik ihre größte Krise. Diese Krise dient dem Kongress "Die Zukunft der Kritik" als Linse, um die grundlegenden Veränderungen von Öffentlichkeit, Institution und Gesellschaft in den Blick zu nehmen. 90 internationale Gäste aus Theater, Musik, Literatur, Film, Architektur, Bildender Kunst und den Medien sprechen in der Akademie der Künste, Berlin und der Bundeskunsthalle in Bonn über die Zukunft des Gemeinwesens. | Panel: WER KRITISIERT WEN VON WO AUS? Orte und Ökonomien der Kritik mit Zoë Claire Miller, Martin Schüttler, Rüdiger Suchsland, Moderation: María Inés Plaza Lazo

Zoë Claire Miller

...in dem sie die Ablehnung des mit 18.000 Euro dotierten NEUSTARTPlus-Stipendiums begründet: "An den Vorstand, die Geschäftsführung und den Stiftungsrat der STIFTUNG KUNSTFONDS, Berlin, 13.12.2022. | Ich lehne das NEUSTARTPlus-Stipendium über 18.000 Euro, das mir die Stiftung Kunstfonds zugesprochen hat, ab. | Ich lehne es u. a. ab, da die Stiftung auf die wiederholten Hinweise zu Lobbyismus[2] und unlauterer Vergabepraxis nicht angemessen reagiert. Auch gibt es keinerlei Veränderungen im Hinblick auf den eklatanten Mangel an Diversität in den fast ausschließlich weißen, 'biodeutschen', zu oft immergleichen Kommissionen und Gremien der Stiftung Kunstfonds. | Ich lehne das Stipendium ab, bis sich dies endlich ändert und es strukturelle Reformen in der Stiftung Kunstfonds gibt. [...] Nachzulesen unter:

Trotz Grippe-Welle und Corona-Virus fanden sich am 9. Dezember 2022 mehr als 70 Künstler*innen und kulturpolitische Akteur*innen der Stadt zur Diskussionsveranstaltung „Kunst für die Demokratie“ in der Architektenkammer Berlin zusammen. Im Zentrum der Debatte stand die demokratische Organisation und Mitbestimmung der Künstler*innen in der Durchführung von Wettbewerben für Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum. | Die Kulturpolitischen Sprecher*innen der Abgeordnetenhausfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, Daniela Billig und Manuela Schmidt, hoben die gesellschaftliche Bedeutung von Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum hervor. Sie betonten vor allem deren Barrierefreiheit für die Bürger*innen aller Generationen der Stadt. Übergeordnet unterstrichen sie die Notwendigkeit, in der Stadtentwicklungsplanung die Kultur und so auch Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum von Anfang an mitzudenken. | Kulturstaatssekretär Torsten Wöhlert hob für die Wettbewerbsdurchführung durch die Senatskulturverwaltung die Gesetzestreue in den Verfahren, das Bemühen um ausgewogene Jurys und die Umsetzung der Realisierungsempfehlungen der Preisgerichte hervor. Er zeigte sich offen für die Verbesserungsvorschläge zum Leitfaden Kunst am Bau, die von dessen Gutachter und Kulturtheoretiker, Dr. Eckhard Braun von der Universität Koblenz, in großer Klarheit vorgetragen wurden. Die Verbesserung des Leitfadens für Kunst am Bau und im Stadtraum auf der Grundlage der angesprochenen Kritik sei nun eine vorrangige Aufgabe. | Nicht nur Dr. Eckhard Braun, sondern vor allem die an der Diskussion engagiert beteiligten Künstler*innen betonten die zwingende Notwendigkeit maßgeblicher Mitwirkung in der Entscheidungsfindung in der Vorbereitung und Durchführung von Kunstwettbewerben. Damit Jurys und Gremien fachlich qualifiziert beraten und entscheiden können, müssen sie in ihnen mehrheitlich vertreten sein! | Damit gab die Diskussion vielfältige Anregungen und Anstöße dafür, die Fragen von Mitbestimmung und Transparenz in der Durchführung des Staatsauftrags für die Kunst im öffentlichen Raum weiter zu verfolgen und in den Regularien des Landes Berlin in Klarheit und Verbindlichkeit festzulegen. Die Veranstaltung war dafür ein Auftakt, den das Büro für Kunst im öffentlichen Raum gemeinsam mit den Partnern Akademie der Künste, Deutscher Künstlerbund, bbk berlin und Architektenkammer Berlin weiter fortsetzen wird.

Kunst für die Demokratie

Öffentliche Gelder finanzieren selbstständige Kulturarbeit. Sie müssen zu einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit und der Absicherung in sozialen Sicherungssystemen beitragen. Unser Ziel sind faire Honorare, die diesen Beitrag auch wirklich leisten. Für ei­ne faire Ent­loh­nung in der Kunst und Kul­tur hat ver­.­di ein trans­pa­ren­tes Mo­dell zur Be­rech­nung von Ba­sis­ho­no­ra­ren ent­wi­ckel­t. Un­ser Ziel ist ih­re ver­bind­li­che Ver­an­ke­rung in För­der­richt­li­ni­en. In unserer Übersicht erläutern wir genauer, wie das Berechnungsmodell funktioniert. Noch mehr Informationen, viele Beispiele und Infografiken finden sich in unserer Präsentation zu Basishonoraren für selbstständige Kreative, die das Konzept ausführlich vorstellt.

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Die Ergebnisse und Forderungen der 2. Berliner Kulturpolitischen Konferenz am 10. September stehen jetzt als Broschüre zur Verfügung. Auszug aus der Auftaktrede von Gotthard Krupp, Sprecher der AG Kunst und Kultur in ver.di Berlin-Brandenburg: "...Alle waren sich einig in der Überzeugung, wenn die Förderung von Kunst- und Kultur eine Pflichtaufgabe wäre, könnten wir besser durch die Krise kommen. Dabei hatte die Initiative für ein Kulturfördergesetz konkrete Vorschläge gemacht für einen Beginn zur Herausarbeitung eines Kulturfördergesetz. So setzt sich die Initiative für das Recht auf kostenfreie Nutzung öffentlicher Räumlichkeiten für Kunst- und Kulturschaffende ein. Sie nimmt dabei als Vergleich auf § 14 des Sportfördergesetzes Bezug. Das wäre ein wichtiger und richtiger Schritt und würde konkret helfen. Zwar stellen sich mit einem solchen Gesetz viele Fragen, wie konkretisieren wir es für Kunst und Kultur, um welche Objekte handelt es sich, wie kann das aussehen? Ein Kulturverein ist nicht Hertha oder Union. Auch der Vorschlag der Initiative, sich für ein Anhörungs- und Beteiligungsrecht an den Gremien für Vertreter*innen von Kunst und Kultur einzusetzen, muss praktiziert werden. So brachten die Beiträge der politischen Vertreter keine wirklichen Aussagen zu dem Hauptanliegen der Künstler*innen und ihrer Verbände. Ein Kulturfördergesetz scheint immer noch in weiter Ferne zu liegen. Unerwartet war dagegen die Zustimmung bei allen politischen Vertreter*innen zu den Plänen der Kulturverbände, einen Berliner Kulturrat oder ähnliches zu gründen, groß. Ein solcher Kulturrat oder eine ähnliche Institution ist nicht die Frage einer Satzung, sondern der Praxis. Mit der Initiative für ein Kulturfördergesetz sind gute Grundlagen dafür gelegt worden. Dabei soll eine solche Institution keinen der Verbände ersetzen, sondern es sollte Künstler*innen und Verbände erlauben, mehr und mehr mit einer Stimme sprechen, wie es in der Initiative geschehen ist. Dafür werden wir uns weiter einsetzen. Den Kandidat*innen für die Nachwahlen zum Abgeordnetenhaus sagen wir: Berlin braucht ein Kulturfördergesetz jetzt."

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Förderprogramm „Neustart Kultur“ Die Kunst des Lobbyierens

Über 100 Millionen Euro aus dem Corona-Hilfsprogramm Neustart Kultur sind in die bildende Kunst geflossen. Eine Recherche von Deutschlandfunk Kultur zeigt: Mit der „Kulturmilliarde” wurden Galerien und Kunstmessen gefördert, ohne den Bedarf zu prüfen. Von Fabian Dietrich, Max Kuball und Peter Sim, Deutschlandfunk Kultur und ein Überblick zum aktuellen Diskurs über die NEUSTART KULTUR Programme:

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Der bbk berlin hatte das Programm NEUSTART KULTUR außerordentlich begrüßt, jedoch sofort nach dessen Veröffentlichung eine Nachbesserung bei den Förderrichtlinien gefordert und dazu aufgerufen, Anpassungen für weitere Förderrunden vorzunehmen. Eine Bedarfsmeldung sollte unserer Meinung nach mitaufgenommen werden. Ein gängiges Prinzip. Beispiel Künstlersozialkasse: Künstler*innen melden jährlich die voraussichtlichen Einkommenserwartungen an die KSK, stichprobenweise Überprüfungen eingeschlossen. So etwas wäre unproblematisch einzubinden gewesen. Unser Vorschlag wurde mit dem empörten Hinweis auf die Förderung ausgezeichneter, künstlerischer Leistung abgewiesen - verbunden mit dem Argument, das Programm ist nicht als Sozialleistung an bedürftige Künstler*innen zu verstehen. Die Mittel jedoch wurden explizit zur Abfederung von Corona-bedingten Einkommensverlusten freigegeben, um die Fortführung freiberuflich künstlerischer Tätigkeit während der Pandemie abzusichern. Der bbk berlin sah daher keinen Widerspruch oder Herabsetzung darin, dass Künstler*innen neben der Darstellung ihrer künstlerischen Arbeit auch eine Bedarfsmeldung abgeben können. Das gleiche trifft für Galerien und deren Arbeit zu. Wir begrüßen den Vorschlag des Kulturrats, dass von Galerien nicht wirklich benötigte Mittel "unverzüglich" zurückgegeben werden, "damit sie an Künstlerinnen und Künstler und Kulturunternehmen noch ausgeschüttet werden können, die weiterhin massiv unter den Coronaauswirkungen leiden." Grundsätzlich aber sind Galerien Wirtschaftsbetriebe und ihre Förderung darf nicht zu Lasten der Kulturförderung im eigentlichen Sinne gehen. Dies ist eine Zweckentfremdung von Kulturmitteln.

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