Der Großteil aller hauptberuflich tätigen Künstler und Künstlerinnen erwirtschaften jährigen ein Einkommen, das deutlich unter einem Drittel des Durchschnittseinkommens liegt. ... Die Bundesregierung möchte nun beschließen, dass zwei Kriterien für den Bezug von einer Grundrente notwendig sind - zum einen der Nachweis von mindestens 33 Jahren Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung und zum zweiten ein Mindesteinkommen, das 30 % über dem bundesweiten Durchschnittseinkommen liegt. Für das Jahr 2018 wären das 12.624 €. Diese Summe erreicht durchschnittlich von den Künstlern noch nicht einmal die Gruppe der Maler, die von allen Künstlern immer noch am besten verdient. Wer weniger als 30% des Durchschnittseinkommens verdient, hat keinen Anspruch auf Grundrente. Die Mehrzahl der Künstler wird diese Kriterien für einen Zeitraum von 33 Jahren unter gar keinen Umständen erfüllen können. Sie fallen einfach durch's Raster und erhalten keine Grundrente... Dazu werde ich auch gehören.…