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Nein, es ist kein Déjà-vu, es ist nur wieder eine Ausschreibung in der Reihe der Stipendienprogramme NEUSTART KULTUR. | Stiftung Kulturwerk der Bild-Kunst: „Am 2. August 2021 beginnt die Bewerbungsphase in den einzelnen Förderlinien. Die Reihenfolge des Eingangs der Anträge wirkt sich auf die Chancen, ein Stipendium zu erlangen, aus. Je früher ein Antrag elektronisch eingereicht wird, desto höher sind die Chancen. Die Bewerbungsphase … kann in einer Förderlinie vorzeitig beendet werden, sobald genügend Anträge eingegangen sind, so dass eine Auskehrung der maximalen Anzahl an Stipendien in der betreffenden Förderlinie sichergestellt ist.“ | 5.000 Bewerber*innen um die Sonderstipendien 2020 bei der Stiftung Kunstfonds führten nicht zu grundsätzlichen Überlegungen, die Not unter den Künstler*innen strukturell zu beheben und mit nachhaltigen Förderinstrumenten zu bekämpfen, sondern die Verantwortlichen wählen wieder den Weg der verknappten Chancen. | Der bbk berlin kann seine Kritik nur wiederholen: Die bisherigen Programme im Rahmen von NEUSTART KULTUR sind unzulänglich, weil sie eindeutig die Konzentration auf tatsächlich Corona-geschädigte Künstler*innen vermissen lassen. Der Eindruck verstärkt sich, dass es politisch nicht gewollt ist. Ein Zeichen ist die genannte Einkommensgrenze von 60.000 Euro, die das durchschnittliche Jahreseinkommen von Künstler*innen (lt. KSK 2020: 17.136 Euro) um mehr als zwei Drittel übersteigt. | Und so fragen wir uns, was treibt einen Vergabebeirat der Stiftung Kulturwerk der Bild-Kunst an, der im Bereich Bildende Kunst ausschließlich aus Vertreter*innen des Bundesverbands BBK und des Deutschen Künstlerbunds besteht, solche Vergaberichtlinien festzulegen? | Wir erwarten von Künstler*innen-Verbänden künftig engagiertere Interessenvertretung.

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Offener Brief des bbk berlin an den Regierenden Bürgermeister von Berlin und die Senatorin für Verkehr und Umwelt | Der Vorstand des bbk berlin nimmt die vielfältigen Medienberichte zum Anlass, an den Regierenden Bürgermeister von Berlin und die Senatorin für Verkehr und Umwelt seinen Appell zu richten: | Gewährleisten Sie die Integrität des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas! | Räumen Sie die berechtigten Sorgen der Überlebenden und der Angehörigen der Verfolgten aus und sichern Sie den unbeschadeten Bestand des Denkmals und sein direktes Umfeld! | Beschützen Sie eines der wichtigsten Denkmäler der Stadt und dessen künstlerischen Stellenwert! | Erst fünfzig Jahre nach den bestialischen Verbrechen des Deutschen Reiches an den Sinti und Roma Europas wurde im Berliner Tiergarten ein Ort der Erinnerung und Mahnung für ein Denkmal eingeräumt. | Erst zwanzig Jahre nach dem Beschluss der Bundesregierung über die Errichtung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas konnte das von dem israelischen Künstler Dani Karavan entworfene Kunstwerk 2012 eingeweiht werden. | Schon neun Jahre später ist dieser wichtige Gedenkort bedroht. | Bauarbeiten für die beabsichtigte Tunnelbahn der S-Bahnlinie 21 gefährden den Zugang zum Erinnerungsort, beeinträchtigen dessen Infrastruktur und Funktionalität und beschädigen ein komplexes Kunstwerk in seiner raumkünstlerischen Wirkung. | Es ist unglaublich und unfassbar, dass sich nun im Tiergarten der entwürdigende Skandal der Tiefgarage unter dem Bebelplatz und dessen Schaden für den dortigen Erinnerungsort zwanzig Jahre später wiederholen soll. Aus den begangenen Fehlern muss gelernt werden! | Dieser nachlässige und verantwortungslose Umgang mit der bisher mühsam erkämpften öffentlichen Erinnerungskultur in Berlin und ihren mit viel Aufwand geschaffenen Erinnerungsorten kann nicht durch konzeptlose Planungen zunichte gemacht werden. Das ist nicht nur respektlos gegenüber den Verfolgten, sondern auch gegenüber der geschaffenen Kunst und der Stadtgesellschaft. | Dieser Umgang stellt auch die aktuellen und künftigen Planungen für die Erinnerung im öffentlichen Raum der Stadt in Frage. Wozu sollen sich Künstler:innen mit ihren herausragenden Fähigkeiten für die künstlerische Gestaltung von öffentlichen Erinnerungsorten einbringen, wenn diese schon nach kurzer Zeit wieder in Frage gestellt und ihre künstlerische Integrität unbedacht zur Disposition gestellt werden kann? | Der bbk berlin fordert den Regierenden Bürgermeister von Berlin und die Senatorin für Verkehr und Umwelt auf, sich wie bereits der Senator für Kultur und Europa eindeutig zu dem Gedenkort für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas zu bekennen und dessen Würde und vollständigen Schutz zu garantieren. | Der bbk berlin fordert die Berliner Landesregierung auf, die Gedenkkultur des öffentlichen Raums der Stadt zu bewahren, zu pflegen und die Rechte der Künstler:innen als Urheber und deren Rechtsnachfolger zu beachten. Dazu bietet der bbk berlin seine fachkompetente Beratung im weiteren Umgang mit dem Gedenkort an.

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Die Programme des Bundes zum Ausgleich der Pandemie-Folgen für freiberufliche Künstler*innen sind reine Symbolpolitik ohne wirkliche Unterstützung für die betroffenen Berufsgruppen. Und selbst diese werden nun noch missbraucht. Wie zuvor schon der Kunstfonds benutzt nun die Akademie der Künste entsprechende Bundesmittel für „Nice To Have - Programme“, die mit dem Ausgleich von Pandemiefolgen nichts, gar nichts zu tun haben und zu tun haben sollen. Ein Stipendienprogramm für Berufsanfänger*innen der Architektur, wie es die Akademie der Künste in ihrem vom Bund finanzierten "Initial"-Stipendienprogramm auflegt, mag ein Lieblingsprojekt Einzelner sein: aber dafür pandemiebedingte Sonderprogramme zweckzuentfremden, ist ein Skandal. First come, first served! NEUSTART KULTUR schickt Künstler*innen in ein Windhundrennen um den sprichwörtlichen Tropfen auf dem heißen Stein. Heute startet im Rahmen von NEUSTART KULTUR eine deutschlandweite Ausschreibung für die „Initial“-Stipendien der Akademie der Künste mit einer Deadline als Farce. Welches Bild zeichnet dieses Land eigentlich von seinen Künstler*innen? Der Auslober – die Akademie der Künste – nimmt die eigenen Sektionen und erklärt diese zu künstlerischen Sparten, denen sich die Bewerber*innen zuordnen sollen. Und für die Künstler*innen heißt es jetzt: Ran an die Schubladen und das fertige Portfolio raus – „ausschlaggebend ist … die Überzeugungskraft des eingereichten Projektvorschlags“ – und sofort und unverzüglich ins Rennen um die viel zu wenigen Stipendien stürzen: 113 Stipendien pro Sparte! Deutschlandweit und nicht in Hamburg oder Frankfurt. Denn nur die ersten 1.000 Bewerber*innen pro Sparte werden zum Auswahlverfahren zugelassen! So hat man also gelernt aus den Zahlen um die Sonderstipendien der Stiftung Kunstfonds 2020? Da waren es knapp 5.000 Bewerber*innen der Bildenden Kunst. Ein Schelm, wer Böses denkt. Zwischen den genannten „Sparten“ hält kein Vergleich stand. Parität? Weit gefehlt! Ein Beispiel: Der Bereich Baukunst-Berufsanfänger*innen wird der Bildenden Kunst gleichgesetzt. Da stutzt man doch gehörig, nicht nur als Insider. Es gibt deutlich mehr bildende Künstler*innen in Deutschland als Architekt*innen. Und warum werden Stadtplaner*innen oder Bauingenieur*innen als Berufsanfänger*innen gefördert, die keine oder kaum Ausfälle durch die Pandemie erlitten haben? Ob Künstler*innen ein Stipendium aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage dringend brauchen oder nicht, diese Frage stellt sich bei diesem Programm auch nicht. Aber soweit uns bekannt ist, ist das Programm NEUSTART KULTUR zum Ausgleich von pandemiebedingten Ausfällen und zur Stabilisierung sowie Erhalt künstlerischer Produktion eingerichtet worden. Haben die Auseinandersetzung im vergangenen Jahr über die unzureichenden Überlegungen im Vorfeld bei der Vergabe der Stipendien über den Kunstfonds Bonn und den damit verbundenen Ungerechtigkeiten nicht ausgereicht, um daraus zu lernen? Hätte der Deutsche Kulturrat und die Staatsministerin für Kultur, Frau Grütters, nicht genauer hinsehen müssen, damit sich nicht wiederholt, was schon einmal durch die Presse ging? Wieder ist die Gefahr groß, dass das ganze Programm in Misskredit gerät. Von den Mitgliedern der Akademie der Künste sollte man Professionalität erwarten. Dieser Open Call lässt jedoch genau das vermissen. Wir fordern sofortige Korrektur, denn noch ist das Programm zu modifizieren! Besser jetzt, als Rechtfertigungen im Nachhinein zu verfassen, die niemanden überzeugen werden.

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aus der Sicht der fast 10.000 bildenden Künstler*innen in Berlin: 1. In der Krise war auf Klaus Lederer Verlass. Sein Verdienst war und ist es, dass die Corona-Zuschüsse des Landes Berlin nicht bei allen, aber bei den meisten Künstler*innen und Künstlern angekommen sind, als sie diese zum beruflichen Überleben der Corona-Pandemie wirklich brauchten. Welch ein Kontrast zur Politik des Bundes, der die Künstler*innen vorrangig auf Hartz IV verwies und verweist. Auch die Corona-bedingten Zusatzprogramme, die er und seine Verwaltung aufgelegt haben – man denke an die Mobilisierung von 9 Millionen Euro für ein Sonderstipendienprogramm – waren haushalterische und organisatorische Kraftakte, die der Vielfalt der selbständigen künstlerischen Arbeit in Berlin spürbar zugutegekommen sind. Wo nötig, haben Klaus Lederer und seine Mitarbeiter*innen privaten Hilfsinitiativen – wie z. B. einem Unterstützungsprogramm für ältere Künstler*innen, das der bbk berlin durch eine Spende der Giesecke+Devrient Stiftung realisieren konnte – über bürokratische Hürden hinweggeholfen. 2. Faire und angemessene Honorare für künstlerische Leistungen, Gehaltszahlungen nach Tarif bei Zuwendungsempfängern des Landes Berlin: Anliegen und Zielsetzungen, die sich Klaus Lederer zu eigen gemacht hat. In seiner Amtszeit hat sich hier vieles sehr verbessert, auch wenn noch immer einiges zu tun bleibt. 3. Eine Baustelle nach Berliner Art – ein Baufortschritt ist kaum zu erkennen – bleiben die Sicherung und der Ausbau der räumlichen Infrastruktur für künstlerisches Arbeiten. Seit nahezu 10 Jahren wächst der Ateliernotstand jährlich und kontinuierlich an. Der Atelierbeauftragte im Kulturwerk des bbk berlin und der bbk berlin haben deshalb mit Beginn der Legislaturperiode 2016: 2.000 neue und bezahlbare Ateliers für nötig gehalten und ihre Realisierung bis 2021 gefordert, um die Erosion der berufsnotwendigen Infrastruktur nicht nur etwas zu verlangsamen, sondern wirksam einzudämmen. Die Bilanz ist ernüchternd: Waren im Atelierbüro 2016: 898 belegungsgebundene, damit wenigstens mittelfristig gesicherte und bezahlbare Ateliers und Atelierwohnungen zu verzeichnen, sind es Stand Juni 2021: 1.171 Ateliers und Atelierwohnungen. Ein viel zu geringer Zuwachs trotz großer Anstrengungen, gemessen am Bedarf und gemessen auch am finanziellen und organisatorischen Aufwand, den die Kulturverwaltung mit dem "Arbeitsraumprogramm" und der Kulturraumbüro GmbH betreibt. Hier müssen auch konzeptionell neue Wege beschritten, die Akteure der Zivilgesellschaft – Künstler*innengruppen, Genossenschaften, die gemeinwohlorientierte Immobilienwirtschaft und Einrichtungen wie unser Atelierbüro – müssen besser in die Förderstrukturen integriert und hier muss auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an ihre Mitverantwortung erinnert werden. Vor allem jedoch muss der Neubau bezahlbarer Atelierwohnungen wieder auf ihre Agenda.

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Der Vorstand des bbk berlin gibt mit Freude bekannt, dass mit Wibke Behrens M.A.ab 1. Juli 2021 eine hervorragend qualifizierte und politisch engagierte Frau für die Geschäftsführung im bildungswerk des bbk berlin gewonnen wurde. | Wibke Behrens arbeitet seit über 20 Jahren im Kulturbereich und schöpft aus einem umfassenden Erfahrungsschatz in der Verbandsarbeit, vor allem im Bereich Professionalisierung, Konzeption und Programmatik. | Zudem verfügt Wibke Behrens durch Aufträge in der Prozessbegleitung, der akademischen Lehre und strategischen Beratung über eine große Expertise in Kultur, Kulturpolitik und Empowerment – berlinbasiert, bundesweit und international – und ist aktives Mitglied in diversen Gremien und Think Tanks. | Als Gesellschafterin hat sie 2019 das Institute für Cultural Governance mitgegründet. Sie ist zertifizierter Systemischer Coach u.a. bei Hands On und Research Fellow am Presencing Institute in Massachusetts. | In kulturpolitischen Projekten ist Wibke Behrens ausgewiesene Expertin und Mit-Initiatorin für kooperative kulturpolitische Projekte und partizipative Prozesse. | Sie ist u.a. Sprecherin der Kulturpolitischen Gesellschaft Berlin-Brandenburg und Mitglied des Bundesvorstands, Gründungsmitglied und Sprecherin der AG Alte Münze der Koalition der Freien Szene, Geschäftsführender Vorstand und Stellvertretende Vorsitzende des Fachausschuss Kulturpolitik der SPD Berlin und Mitglied im Forum Zukunft Berlin der Stiftung Zukunft Berlin. | Das kulturwerk des bbk berlin unterstützt Wibke Behrens seit 2018 als Mitglied im Initiativkreis für die Erhaltung und Entwicklung von Orten künstlerischer Arbeit in Berlin. | Wibke Behrens: „Künstlerische Akteure stellen sich lebenslang ins Spannungsfeld von Lernenden und Lehrenden. Ich sehe meine Aufgabe im bildungswerk in einer starken Programmatik für die Professionalisierung und Positionierung von Kunstschaffenden.“

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Dank einer großzügigen Spende der Giesecke+Devrient Stiftung kann der bbk berlin an 29 Künstler*innen über 60 Jahre, deren künstlerische Existenz durch die Pandemiefolgen bedroht ist, jeweils einen Zuschuss von 2.000 Euro auszahlen. Auch dank der Unterstützung von Kultursenator Klaus Lederer hoffen wir, dass diese Zahlungen zumindest bei Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen auf diese nicht angerechnet werden. So großartig diese Unterstützung jeweils im Einzelfall ist: sie ändert natürlich nichts an den strukturellen Defiziten der Sozial- und Gesellschaftsordnung in Deutschland. 80 Künstler*innen hatten den Zuschuss 60+ beim bbk berlin beantragt. Ihre Biographien zeigen beispielhaft: Kulturelle Leistung, dichte künstlerische Lebensläufe und hohe fachliche Anerkennung schützen nicht vor unwürdiger Armut im Alter. Frauen sind davon noch stärker als Männer betroffen. Ältere Künstler*innen werden strukturell im Stich gelassen, denn künstlerisches Schaffen hört nicht mit Eintritt in die Rente auf, Hartz IV oder "Grundsicherung" im Alter machen die Weiterarbeit meist unmöglich und schließen von beruflicher und sozialer Teilhabe aus. Damit finden wir uns nicht ab. Vom neu zu wählenden Bundestag werden wir mit Nachdruck einfordern, den faktischen und durch nichts zu rechtfertigenden Ausschluss der großen Mehrheit der Künstler*innen aus der 2020 beschlossenen neuen Grundrente sofort zu beenden. Trotz jahrzehntelanger Vollerwerbstätigkeit und Beitragszahlung ist die derzeit geltende Bezugsvoraussetzung, nach der wenigstens 30% des Durchschnittseinkommens aus unselbständiger Arbeit erwirtschaftet sein muss, für sie unerreichbar. Wir treten ein für ... (weiter im PDF)

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Die Covid19-Pandemie hat viele Künstler*innen aller Sparten hart getroffen. Für Bildende Künstler*innen fielen und fallen die meisten Ausstellungs- und Residenzvorhaben weg, Künstler*innen anderer Sparten wurden und werden die Möglichkeiten ihrer Auftritte und Aufführungen genommen. | Berlin und viele andere Bundesländer, aber auch private Stiftungen und Organisationen haben – oft in bemerkenswerter Größenordnung – darauf mit Sonderstipendien- und vergleichbaren Programmen reagiert. So sehr wir das begrüßen, gehen damit die immer gleichen Probleme mit Job- und Grundsicherungsämtern oder dafür zuständige Stellen einher: Diese Stipendien werden auf ALG II oder die Grundsicherung im Alter angerechnet. Damit wird jede Unterstützung sinnlos gemacht, denn sie soll ja gerade die Fortsetzung der künstlerischen Arbeit ermöglichen, ihre Kosten decken – und das natürlich auch bei älteren Künstler*innen, die ja auch im Rentenalter zum Wohle Aller weiterhin künstlerisch arbeiten, Werke und Werte schaffen. | Wir fordern deshalb die demokratischen Parteien auf: Klarheit schaffen im Sinne der Künstler*innen gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode. Schreiben Sie im neuen Bundestag die einfache Regelung ins Sozialgesetzbuch: "Stipendien und vergleichbare Leistungen bleiben anrechnungsfrei." Die Künstler*innen werden es Ihnen danken und der Gesellschaft zurückgeben, und alle Beteiligten haben Klarheit. | Die Eigeninitiative der Künstler*innen darf nicht bestraft werden, hier kann und muss der Bund sofort handeln. In diesem Sinne schließen wir uns mit Nachdruck den Worten und der Forderung des Geschäftsführers des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann an: "Kein gesellschaftlicher Bereich in Deutschland ist länger von den Lockdown-Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus betroffen wie der Kulturbereich. Die Not ist für viele Künstlerinnern und Künstler extrem groß. Viele Künstlerinnen und Künstler geben aber nicht auf, sondern nehmen ihr ökonomisches Schicksal selbst in die Hand, sie warten nicht auf öffentliche Unterstützung, sondern arbeiten freiberuflich außerhalb ihrer künstlerischen Tätigkeit. Doch statt dass sie für ihre Eigeninitiative gelobt werden, verlieren sie unter Umständen ihre Kranken- und Pflegeversicherung durch die Künstlersozialkasse. Das darf nicht sein. Deshalb fordern wir Sozialminister Hubertus Heil und Gesundheitsminister Jens Spahn auf, hier umgehend tätig zu werden, damit Eigeninitiative der Künstlerinnen und Künstler nicht auch noch bestraft wird."

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Die Pandemie verdeutlicht die prekäre Situation von Berliner Künstler:innen | Was den Betroffenen und ihren Interessensvertretungen bereits seit Jahren bekannt ist, wurde und wird durch die Corona-Pandemie nur noch deutlicher. Um Einzelschicksale systematisch zusammenführen, zu analysieren und mit Daten zu untermauern, hat die Koalition der Freien Szene im Juni und Juli 2020 eine spartenübergreifende Befragung von Berliner Kunstschaffenden der Freien Szene zu Auswirkungen der Coronakrise sowie zu den Perspektiven und Forderungen der Betroffenen mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa durchgeführt. | Die Auswertung und Analyse der erhobenen Daten, durchgeführt von den Soziologinnen Susanne Marquardt und Dr. Sabine Hübgen, zeigen sehr deutlich, wie verheerend die Auswirkungen der Pandemie auf die Kunst- und Kulturszene bereits in den ersten Monaten waren. Die nun vorliegende Studie – deren Einführung und Zusammenfassung auch auf Englisch vorliegen – präsentiert Ergebnisse und die daraus folgenden Forderungen und ist ab sofort als PDF auf der Webseite der Koalition der Freien Szene abrufbar:

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Wir sind Künstler*innen, keine Jurist*innen. Wir erleben die Wirklichkeit. Wir denken dabei nicht in Zuständigkeiten. Wir halten uns aber an den Artikel 14 des Grundgesetzes: Eigentum verpflichtet. | Wir gehören fast alle zu der übergroßen Mehrheit von Menschen, die keine Besserverdiener*innen sind. Wir erleben, wie Jahr um Jahr hundert- und tausendfach Künstler*innen ihre Wohnungen durch Mietsteigerungen und " Eigenbedarfs"- Kündigungen verlieren. Wir erleben, wie wir bezahlbare Ateliers verlieren, wie Ausstellungs- und Aufführungsorte verdrängt werden. Wir müssen zusehen, wie Spekulation und neoliberal entfesselter Finanzkapitalismus nicht nur den sozialen Zusammenhalt der Stadtgesellschaft sprengen, sondern Berlins Zukunft als Metropole von Kunst und Kultur an sich in Frage stellen. Was falsche Boden- und Wohnungspolitik verdrängt, vertreibt, vernichtet, kann durch die richtigste Kulturpolitik nicht repariert werden. | Es wird Zeit, dass der Bund nun endlich tut, was Länder und Kommunen nicht können oder offenbar nicht dürfen: - wirksam sofort den asozialen Anstieg der Mieten in Ballungsräumen eindämmen, eine echte Mietpreisbremse schaffen, dabei auch Gewerbemietverhältnisse einbeziehen; - Boden- und Steuerrecht reformieren, damit Gewinne aus leistungsloser Boden- und Wohnraumspekulation restlos abgeschöpft werden und ihnen damit dauerhaft der Boden entzogen wird; - das Grunderwerbssteuerprivileg von Kapitalgesellschaften endlich beseitigen; - den Missbrauch der Eigenbedarfsanmeldungen gesetzlich unmöglich machen; - die Bundesmittel für den Sozialen Geschosswohnungsbau vervielfachen, damit der Mangel an bezahlbarem Wohnraum (unbezahlbaren gibts genug) wenigstens mittelfristig überwunden werden kann - nur so konnte historisch und nur so kann auch heute der Wohnungsnot in den Städten ernsthaft begegnet werden. | Schon jetzt sagen wir als Berufsverband der Bildenden Künstler*innen Berlins: für Künstler*innen sind im September nur Parteien wählbar, die solche oder vergleichbare Positionen beziehen. Wer der Zerstörung unserer urbanen Lebensgrundlagen weiter untätig zusehen und faktisch nur Kapitalinteressen bedienen will, ist für uns: unwählbar.

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In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass zur Stabilisierung der KSK auch in 2021 ein Entlastungs-Zuschuss des Bundes gewährt wird, um Corona-bedingte Engpässe auf der Einnahmeseite der KSK auszugleichen und den Abgabesatz für die Verwerter*innen stabil zu halten. | Die Allianz der Freien Künste fordert den Gesetzgeber auf – für die Dauer der Pandemie und eine Übergangsphase bis mindestens Ende 2022 – die Zuverdienstgrenzen für nicht-künstlerischen selbstständigen Nebenverdienst auszusetzen oder deutlich anzuheben bzw. eine Regelung zu treffen, die für KSK-Versicherte den Bestandsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung trotz Überschreitens der Zuverdienstgrenze gewährleistet. | Ähnliche Forderungen wurden bereits von ver.di, vom Deutschen Kulturrat, vom Deutschen Musikrat und anderen Verbänden vorgebracht. | Solange die Zuverdienstgrenze für nicht-künstlerischen selbstständigen Nebenverdienst in der jetzigen Form besteht, ist für die KSK-Mitglieder entscheidend, ob eine monatliche Betrachtung (derzeit 450 Euro pro Monat) oder eine jährliche Betrachtung (derzeit 12 mal 450 Euro = 5.400 Euro pro Jahr) erfolgt. Die Allianz der Freien Künste fordert, dass die Zuverdienstgrenze in jedem Fall auf das gesamte Jahr gerechnet werden kann. Dadurch hätten die Versicherten die Möglichkeit, die bestehenden Zuverdienstmöglichkeiten – generell und besonders während der Krise – voll auszuschöpfen. | Die Allianz der Freien Künste fordert den Gesetzgeber auf, durch entsprechende Nachbesserungen beim Zugang zur Grundrente schnellstmöglich die Spätfolgen der Corona-Pandemie für die soziale Absicherung der Künstler*innen im Alter abzufedern. Unabhängig von der Corona-Situation muss der Zugang zur Grundrente für (hauptberufliche) Künstler*innen mit unterdurchschnittlich geringem Einkommen ermöglicht werden. | Zur Stabilisierung der KSK-Systems muss auch in 2021 ein Entlastungs-Zuschuss des Bundes gewährt werden, um Corona-bedingte Engpässe auf der Einnahmeseite der KSK auszugleichen und den Abgabesatz für die Verwerter*innen stabil zu halten.

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