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Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE im Berliner Abgeordnetenhaus: Räume zur künstlerischen Produktion und Präsentation sind eine entscheidende Ressource | Im Koalitionsvertrag haben wir mit der Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE der Sicherung, Sanierung und Schaffung neuer Räume zur künstlerischen Produktion und Präsentation hohe kulturpolitische Priorität eingeräumt. Um den Ansprüchen der verschiedenen Sparten in Kunst und Kultur gerecht zu werden, ist in der letzten Wahlperiode ein Konstrukt aus Kultur Räume Berlin GmbH, GSE gGmbH, BIM, bbk-Kulturwerk GmbH und dem Bündnis Freie Szene e.V. (PROSA) entstanden. Leider war es bis heute nicht möglich, eine funktionierende Kooperation auf den Weg zu bringen, klare Rollenverteilung und Verantwortung zu bestimmen und die erforderliche Transparenz herzustellen. Deshalb haben sich die kulturpolitischen Sprecherinnen der Koalition gemeinsam mit dem Senat darauf verständigt, das Bündnis Kultur Räume Berlin in ein über Verträge und Vereinbarungen geregeltes Miteinander umzuwandeln. Der Senat wird beauftragt, ein Konzept für eine funktionale Organisationsstruktur zu entwickeln, in der die Beteiligten ihre Expertise gleichberechtigt und auf Augenhöhe einbringen. Außerdem wird ein Arbeitsraumausschuss eingerichtet, der als ständiges Gremium u.a. einen Bottom-Up-Prozess verbindlich und regelmäßig begleitet, um Probleme, Fehler und Missverständnisse auf Arbeitsebene zu klären. Die Kriterien für das Konzept legt die Koalition fest. Wichtig hierfür ist, dass ein Kooperationsvertrag und schriftliche Vereinbarungen die Aufgaben, Rechte und Pflichten aller Beteiligten verbindlich festlegen. Im Interesse eines vitalen Dialogs wird die Koalition zum öffentlichen Fachgespräch im Herbst zum Thema einladen.

Am 6. Juli 2022 fand die außerordentliche Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen des berufsverbandes bildender künstler*innen berlin statt. Mit einer rekordverdächtigen Versammlungsdauer sowie Anzahl von Vorstandskandidat*innen gab es leidenschaftliche Diskussionen, vielseitige Positionierungen und Spannung über den Wahlausgang bis zum Schluss. Der gewaltige Austauschbedarf und die große Motivation seiner Mitglieder, ehrenamtlich beim bbk berlin aktiv zu werden, zeugt vom Stellenwert des Verbandes – und von der Relevanz seiner Arbeit. Sieben Stunden nach Sitzungsbeginn wurde schließlich der vollständige Vorstand gebildet: Die Mitglieder wählten die Künstler*innen Johannes Büttner, Birgit Cauer, Sylbee Kim, Markues und Raul Walch als Vorstandsmitglieder, Frauke Boggasch und Zoë Claire Miller als Sprecherinnen. Der Vorstand dankt allen Kandidat*innen zur Wahl von ganzem Herzen und hofft auf zukünftige Möglichkeiten der Zusammenarbeit. ...

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ist es gelungen, die Verträge für zwei Atelierstandorte in der Hertzberg- und Gerichtsstraße in Lichtenberg und Wedding doch noch zu verlängern. Über Wochen waren 35 Künstler*innen Unsicherheit und Perspektivlosigkeit ausgesetzt, und das ohne sachlichen Grund. Denn die entsprechenden Verlängerungsbedingungen waren vom Generalmieter im Atelieranmietprogramm, der GSE - Gesellschaft für Stadtentwicklung schon längst ausgehandelt. Die Kulturverwaltung und die von ihr neu installierte Kulturraum Berlin GmbH wollten jedoch kurzfristig substantielle Umstrukturierungen im Atelieranmietprogramm vornehmen. Mit ihnen würde die GSE aus dem Programm verdrängt, zumindest aber die Erfüllung ihre Aufgaben in Frage gestellt. Zugleich würde die Ausschreibungs- und Vergabearbeit des Atelierbüros stark behindert. Nun ist zuletzt doch die GSE eingeschaltet worden. Dank ihrer und der öffentlichkeitswirksamen Arbeit der Künstler*innen und des bbk berlin, sind die Mietverträge nun noch verlängert worden, haben die Künstler*innen dort wieder eine Arbeitsperspektive auf Jahre hinaus – eine Woche, bevor die Verträge endgültig ausgelaufen wären. Eine vertragliche Grundlage, auf der die GSE und die Kulturraum Berlin GmbH über den Einzelfall hinaus zusammenarbeiten können, gibt es bislang nicht. Wir appellieren an die Partner des Atelieranmietungsprogramms, die von der Senatsseite kommen, also Kulturverwaltung, Kulturraum Berlin GmbH und die landeseigene Berliner Immobilien-Management GmbH – BIM: Nicht noch einmal dieses Hin und Her – schafft schnell klare Zuständigkeiten und Kommunikationswege. GSE und Atelierbüro haben über lange Jahre hinweg zusammen mit dem Vergabebeirat transparente Ausschreibungs- und Vergabeverfahren ebenso gewährleistet wie den zügigen Abschluss von Mietverträgen im Atelieranmietprogramm – Leerstände wurden immer minimiert. Dahinter stecken langjährige Erfahrungen und viel Arbeit. Lasst GSE und Atelierbüro einfach ihre Arbeit machen.

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Die in 30 Jahren bewährten Strukturen, die auf der Kooperation kompetenter freier Trägern aus der Zivilgesellschaft mit dem Land Berlin beruhen, werden zerschlagen: als erste Folge sind nun an vier Atelierstandorten alle Ateliers, insgesamt 77, und damit 88 Künstler*innen akut bedroht. Offenbar um jeden Preis sollen die freien gemeinnützigen Träger wie direkt die Gesellschaft für Stadtentwicklung GSE und indirekt das Kulturwerk des bbk berlin/Atelierbüro aus dem Atelieranmietprogramm herausgedrängt werden. Ohne jeden sachlichen Grund sollen an ihre Stelle eine von der Kulturverwaltung ins Leben gerufene Kulturraum Berlin GmbH, faktisch eine Senatsagentur, und die landeseigene Berliner Immobilienmanagement GmbH als deren Dienstleister treten. Wir sehen Zentralisierung und Bürokratisierung um ihrer selbst willen, ohne Kompetenz, mit unmittelbar schädlichen Auswirkungen. Weder Kulturraum Berlin GmbH noch BIM haben die notwendige Sachkunde und Erfahrung, um die Aufgaben der Generalmieterin GSE übernehmen zu können. Das aber ist nun beabsichtigt – unter chaotischen Umständen und mit dem offensichtlichen Ziel, künftig über die Flächen des Atelieranmietprogramms nach Belieben verfügen zu können. Um jeden Preis: Ob dabei seit Jahren bestehende Standorte gefährdet werden, spielt keine Rolle. So wurde der GSE von Verwaltung und Kulturraum Berlin GmbH zunächst untersagt, anstehende Verhandlungen über Vertragsverlängerungen für zwei größere Atelierstandorte abzuschließen, nun wiederum werden ihr die dazu nötigen Gelder aus dem Landeshaushalt nicht zugesagt. (...) weiter siehe PDF ->

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Die erste Veranstaltung in der Reihe zur Aufarbeitung der sogenannten „Kunsthalle Berlin“ zielt darauf ab, nachzuvollziehen: Was ist geschehen? Wie konnte dies geschehen? In welchem Kontext und in welcher Infrastruktur ist die sogenannte „Kunsthalle Berlin“ im Tempelhofer Flughafen zu verorten? Was sind landeseigenen Projekt GmbHs und in welchem Konstrukt werden Entscheidungen getroffen? | All diese dringenden Fragen wollen wir mit Euch diskutieren und in einer zeitnahen zweiten Veranstaltung – mit politischen Entscheidungsträger*innen – ermitteln, wie wir diese – aus unserer Sicht – unhaltbare Sachlage verändern können.

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Die Unter-der-Hand-Vergabe großer Flächen des Flughafens Tempelhof an einen umstrittenen Kunstunternehmer mit kommerziellen Zielen ist an sich ein Skandal, der aufgeklärt werden muss. Dass der Öffentlichkeit dazu noch verschwiegen wurde, dass die sogenannte Kunsthalle Berlin vom Land Berlin auch noch in erheblichem Umfang mit Geld subventioniert wird, macht den Skandal noch größer. Die FAZ berichtet am 5. Februar von 100.000 Euro Betriebskostenübernahme im Monat durch das Land Berlin. Das sind in 2 Jahren 2,4 Mio. Euro – das Doppelte dessen, was der Landeshaushalt für Kunstankäufe sämtlicher Kunstinstitutionen des Landes vorsieht. | Wusste die Berliner Kulturverwaltung wirklich nichts davon, dass Smerlings Projekt unter "Kunsthalle Berlin" firmieren würde? Wer genau hat wann was mit wem besprochen? Welche Verträge, welche Absprachen gab und gibt es? Das muss offengelegt werden! Entweder zahlt der private Verein Nebenkosten, Miete und alles was dazu gehört oder die Nutzung muss sobald als möglich beendet werden. | Wie so oft: Das Land Berlin verspricht - wie für die Entwicklung des Flughafenkomplexes in Tempelhof – Transparenz, Partizipation, Bürgerbeteiligung und ähnliches mehr, um dann das Gegenteil zu tun. Das gilt gerade für Vorhaben mit kultureller Schwerpunktsetzung. Beispiele sind die Alte Münze oder die aktuell laufende dysfunktionale Verstaatlichung der Aufgaben gemeinnütziger Freier Träger und Akteur*innen aus der künstlerischen Praxis – im Besonderen in Betrieb und Entwicklung von Standorten künstlerischer Produktion. | Berlin versagt regelmäßig dort, wo es darum geht, dem enormen Sachverstand und Engagement der Berliner Zivilgesellschaft zu vertrauen, sinnvoll zu nutzen und damit auch Handeln wirklich transparent zu machen. | Das geht so nicht weiter. (...)

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28.01.2022 | Auszug: (...) Mit der Selbsternennung zur „Kunsthalle Berlin“ suggeriert die „Stiftung für Kunst und Kultur e.V.“ aus Bonn, – die keine Stiftung ist, sondern ein Verein, der eigene Interessen verfolgt, – dass die Nutzung des historischen Tempelhofer Flughafenhangars durch diesen Verein öffentlich legitimiert sei. Das ist jedoch keineswegs der Fall. | Wie sollen die Künstler*innen der Stadt und ihre Interessenverbände, die sich u.a. in der Tempelhof AG seit Jahren konzeptionell um eine gemeinsame Nutzung des historischen Geländes bemühen, damit umgehen, dass dieser Betreiber unter dem Schwindeletikett „Berliner Kunsthalle“ zukünftig den zentralen Hangar bespielt. Mit Walter Smerling an der Spitze wurden beim Ausstellungsprojekt „Diversity United“ die in Berlin geltenden Mindeststandards für künstlerische Werkpräsentationen trotz einer satten Million öffentlicher Fördermittel vom Auswärtigen Amt nicht eingehalten. Und gegen alle gesellschaftlichen Verabredungen wurde mit einem zwölf-köpfigen Projektbeirat gearbeitet, der rein männlich-weiß ist sowie Sponsoren einbezogen, die im Skandal um die Paradise Papers auftauchen. Warum tragen Verantwortliche des Landes das mit? (...)

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Forderungen des bbk berlin für eine zukunftsweisende Künstler*innenförderung | Der berufsverband bildender künstler*innen berlin (bbk berlin) fordert die koalierenden Parteien auf, in ihre Verhandlungen, die Künstler*innenförderung weiterzudenken und neue Ziele zu setzen. Es gilt die Vielfalt der künstlerischen Positionen zu erhalten und zu vermehren, professionellen Künstler*innen auch in der Breite kontinuierliches künstlerisches Arbeiten und kontinuierliche künstlerische Arbeits-Biographien zu ermöglichen. Damit wird Berlins Rolle als eine der Welthauptstädte künstlerischer und geistiger Produktion gesichert und gestärkt. Dafür fordern wir, die Zahl der Recherchestipendien erheblich zu vergrößern und in Bezug auf ihre Vergabekriterien die Abstimmung mit den künstlerischen Berufsvertretungen zu suchen. | Kunst ist Arbeit, und Arbeit muss fair bezahlt werden. Wir alle wollen deshalb Mindesthonorare und -Gagen für alle künstlerischen Leistungen gewährleisten, die im Rahmen oder unter Nutzung öffentlicher Förderungen Berlins erbracht werden. Diese Mindesthonorare werden auf der Grundlage von Honorartabellenvorschlägen der Berufsvertretungen (der bbk berlin für die bildenden Künstler*innen) von der Senatskulturverwaltung festgesetzt und in Abstimmungen mit den künstlerischen Berufsvertretungen alle 2 Jahre überprüft und ggfs. angepasst. | Wir wollen eine sparten- und nutzungsspezifisch zielgenaue und wirksame Atelier- und Arbeitsraumförderung, in die wir die Akteure der Zivilgesellschaft, insbesondere den Atelierbeauftragten im Kulturwerk des bbk berlin und die Koalition der Freien Szene Berlin programmatisch mitgestaltend einbeziehen werden: - Belegungsgebundene Atelier- und Künstler*innenwohnungen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaues - Zielmarke: 1 % dieser Wohnungsneubauten, - Berücksichtigung von Infrastrukturbedarfen für künstlerisches Arbeiten in allen Planungs- und Satzungsinstrumenten Berlins und in künftigen städtebaulichen Verträgen, - regelmäßige Aufstockung des Anmietprogrammes im Arbeitsraumprogramm der Senatskulturverwaltung, - Neustrukturierung aller Fördermaßnahmen und der Grundstücksvergaben Berlins mit dem Ziel, die Künstler*innen selbst und alle an gemeinwohlorientierter Immobilienwirtschaft interessierten Akteur*innen der Zivilgesellschaft zu befähigen, selbst die Schaffung und Erhaltung bezahlbarer Ateliers u.a. mit einem Investitionskosten-Zuschussprogramm in die Hände nehmen zu können. Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum sind wesentliche Bestandteile unserer Baukultur und machen Kunst für die Allgemeinheit sichtbar und zugänglich. Wir fordern in Zusammenarbeit mit den Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft, insbesondere mit dem Büro für Kunst im öffentlichen Raum im Kulturwerk des bbk berlin, die bestehenden Förderungen zu verbessern und auszubauen. | Der bbk berlin erwartet zukunftsorientierte Entscheidungen in den Koalitionsverhandlungen für unsere Stadt, die Künstler*innen und ihre Arbeit gleichberechtigt einbeziehen.

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Die Initiative für ein Kulturfördergesetz fordert die Verankerung von Kultur im Koalitionsvertrag: Die Initiative zum Kulturfördergesetz gratuliert den Delegationen von SPD Berlin, Bündnis 90/Die Grünen Berlin und DIE LINKE Berlin zum Start der Koalitionsverhandlungen und begrüßt die Inhalte der Sondierungsgespräche zum Kulturbereich. Die von den Parteien beschriebene ‚Kulturoffensive‘ darf jedoch nicht folgenlos bleiben. Die Kulturlandschaft ist schwer von der Pandemie gezeichnet. Finanzielle Mindeststandards für eine faire und angemessene Vergütung künstlerischer Leistungen und eine soziale Absicherung fehlen. Es fehlt eine gezielte Förderung von Diversität. Die langfristige Sicherung von Arbeits- und Aufführungsräumen ist nicht gegeben. Mehr als 60 Kulturverbände haben sich daher in der Kampagne zum Kulturfördergesetz engagiert und fordern die Aufnahme des Kulturfördergesetzes in den Koalitionsvertrag. Kunst und Kultur müssen gesetzlich verankert werden! | Kampagne für ein Kulturfördergesetz in Berlin: Was wollen wir erreichen?[1] - Sicherung und Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt / Verankerung von Kultur als Pflichtaufgabe. Soziale Absicherung professioneller Künstler*innen. Sicherung und Ausbau der räumlichen Infrastruktur für künstlerisches Arbeiten. Verankerung von Kultur in der Stadtentwicklung. Stabilisierung der Förderungen und Weiterentwicklung der Förderstrukturen. Durchlässigkeit, Diversität und Parität in der Kulturförderung. Schaffung von Barrierefreiheit der Förderbedingungen und Fördermittel. Förderung ökologischer Nachhaltigkeit Verankerung von Kunstvermittlung und kultureller Bildung in Institutionen und Fördersystemen. Bewahrung des Kulturellen Erbes. Unterstützung und Würdigung von ehrenamtlich Tätigen. Regeln für partizipative Prozesse. Kulturförderplanungen. Evaluierungsberichte. [1] Gekürzte Zusammenfassung. Vollständige Version auf :

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Mehr als 50 Berliner Kulturverbände haben heute die Kampagne für ein Berliner Kulturfördergesetz gestartet. Vorausgegangen waren monatelange Gespräche in Sparten- und Themenspezifischen Arbeitsgruppen. | Im Berliner Stadtbild tritt die Initiative zunächst durch eine Kunst-Plakataktion im öffentlichen Raum in Erscheinung. Motive und inhaltliche Ausrichtung orientieren sich an den Schwerpunkten der Initiative. | In einem Pressegespräch am 9. September 2021 werden Journalistinnen und Journalisten die Möglichkeit haben, mehr über den geplanten Verlauf der Kampagne und die inhaltlichen Schwerpunkte zu erfahren, sowie Nachfragen an die Sprecherinnen und Sprecher der Arbeitsgruppen zu richten. | Pressegespräch der Initiative für ein Berliner Kulturfördergesetz: 9. September 2021, 11-12:30 Uhr, ZOOM-Videokonferenz | Weitere Informationen:

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