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[...] Als bbk berlin, einer der größten Verbände bildender Künstler*innen in Deutschland, ist es uns besonders wichtig, Ihnen die Reaktionen bildender Künstler*innen auf die erste “Kultur-Milliarde” zu spiegeln, damit diese Unterstützungen die künstlerischen Existenzen auch nachhaltig sichern helfen. | Anstatt nach Exzellenzkriterien zu entscheiden und soziale Dringlichkeit auszublenden, wie dies im Statement der Stiftung Kunstfonds zu den vergebenen Sonderstipendien im Herbst zu lesen war, sollte das Geld doch bei den Künstler*innen ankommen, die es existenziell benötigen. | Die aktuellen Sonderprogramme dürfen keine einfache Fortsetzung vom business as usual der Künstler*innenförderung sein. Eine öffentliche Vergabe, wie sie NEUSTART KULTUR ist, sollte hier auch die soziale Dringlichkeit im Blick haben, nur dann sprechen wir von einer echten Hilfe und strukturellen Förderung. Ihr Sinn ist es doch, die Kontinuität künstlerischen Arbeitens trotz Existenzbedrohung durch die Pandemiefolgen zu sichern – also müssen die knappen Mittel auf diejenigen Künstler*innen konzentriert werden, die deshalb auf sie unbedingt angewiesen sind. Missgriffe an der Grenze des Missbrauchs öffentlicher Mittel, wie sie mit den Stipendienprogrammen des Kunstfonds aus der ersten "Kulturmilliarde" verbunden waren – sie lassen sich nur als Kumpelwirtschaft einzelner Kurator*innen mit zumeist wirtschaftlich bereits gut abgesicherten Künstler*innen bezeichnen – dürfen sich nicht wiederholen. Sie stellen die Legitimität staatlicher Förderung in Frage! [...]

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Am 15. Februar um 10 Uhr hat sich das neue Bündnis "Kultur Räume Berlin“ und ihre Akteur*innen der Öffentlichkeit vorgestellt. | Das Bündnis für Raum für die künstlerische Arbeit der Freien Szene, übernimmt ab 2021 die Aufgaben im Arbeitsraumprogramm von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa mit dem Ziel, Arbeits- und Produktionsräume weiterhin für alle Kunstsparten zu schaffen und zu sichern. Die eigens gegründete Kulturraum Berlin GmbH wird das operative Geschäft koordinieren und neue Wege ermöglichen. | Das Atelierbüro im Kulturwerk des bbk berlin feiert dieses Jahr sein 30 jähriges Jubiläum. Es entwickelt und vermittelt Ateliers und -wohnungen und berät Künstler*innen der Sparte Bildende Kunst in Atelierfragen. | Das Atelierbüro wird im Rahmen des neuen Bündnisses auch weiterhin Ihr Ansprechpartner für geförderte Ateliers sein. Darüber hinaus verfügt das Atelierbüro über ein breiteres Angebot an Atelierräumen, als das neue Bündnis für die Bildende Kunst abbilden kann und bleibt weiterhin die Anlaufstelle für Bildende Künstler*innen in Punkto Raumfragen. | Ziel des Bündnisses ist es, durch die Kooperation und die verschiedenen Expertisen der Akteur*innen die Prozesse agiler und effizienter zu gestaltet. So soll eine nachhaltige und räumliche Infrastruktur für die Künstler*innen Berlins geschaffen und ausgebaut werden. | Das Bündnis Kultur Räume Berlin kann eine große Chance sein, kommunale und zivilgesellschaftliche Kräfte und Akteure besser miteinander zu vernetzen, um der Raumnot, die alle künstlerischen Sparten und Arbeitsweisen gleichermaßen betrifft, wirksamer begegnen zu können. Dabei kommt es darauf an, gerade die zivilgesellschaftlichen Akteure zu stärken, sich unmittelbar an den Bedarfen der Künstler*innen und der künstlerischen Arbeit zu orientieren und – wie bisher seit Jahrzehnten in der Atelierförderung für Bildende Künstler*innen praktiziert – transparente, faire und von politischen Einflüssen freie Arbeitsraumentwicklungs- und Vergabeverfahren zu gewährleisten. Hier ist noch vieles offen. Es kann nicht darum gehen, das Rad neu zu erfinden, sondern das Bündnis wird nur dann ein gutes Vorhaben sein, wenn alle Beteiligten ihre Stärken ausspielen können und die dafür nötigen Mittel zur Verfügung haben – auch das Atelierbüro. Link zu youtube: Pressekonferenz zur Vorstellung des Bündnisses "Kultur Räume Berlin“:

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Aufruf zur Beteiligung an der Kampagne Wir.Sind.Kultur. Ohne Kultur keine Gesellschaft. Wir brauchen ein Kulturfördergesetz für Berlin! Unsere Ziele: Berliner Kulturschaffende durch die Krise bringen, Kulturszene in Berlin wieder aufbauen und Berliner Kultur mit einem Kulturfördergesetz nachhaltig absichern. Kultur ist lebenswichtig! Aber wie sie entsteht, arbeitet, lebt, bleibt oft unbeachtet. Die Corona-Krise hat uns den gesellschaftlichen Wert von Kultur und kultureller Teilhabe neu bewusst gemacht. Vielen Menschen fehlt etwas Wichtiges, wenn Konzerte und Proben nicht stattfinden, Theater, Museen und Clubs geschlossen sind. Kultur stärkt den Zusammenhalt der Gesellschaft. Sie macht Berlin so attraktiv. Ensembles und Vereine, Institutionen und Initiativen: Kultur schafft soziale und öffentliche Räume. Für Aktive und Publikum bedeuten sie Kontakt und Gemeinschaft, ja: Heimat. Abgeleitet aus Art. 20. Absatz 2 der Landesverfassung soll der gesellschaftliche Stellenwert von Kunst und Kultur in einem Gesetz ausgestaltet werden. Verbunden ist damit das Ziel der Herstellung stärkerer Transparenz, Verlässlichkeit und Beteiligung durch einen regelmäßigen und verbindlichen öffentlichen und parlamentarischen Diskurs über Kunst und Kultur. Dies kann durch die Vereinbarung regelmäßiger Planung und Berichterstattung, die in einen partizipativen Prozess eingebettet ist, erreicht werden.

Wir.Sind.Kultur.

Die Zeitschrift erscheint einmal im Jahr. Auf Anfrage können Sie 'kunststadt stadtkunst' als Printversion über das Büro für Kunst im öffentlichen Raum des bbk berlin GmbH erhalten. Sie informiert über Kunstwettbewerbe in Berlin, Projekte und Aktivitäten des Büros für Kunst im öffentlichen Raum und nimmt an kulturpolitischen Debatten teil, die den öffentlichen Raum zum Thema haben. Sie bezieht auch internationale Entwicklungen in ihre Berichterstattung mit ein. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Thema „Kunst und Gedenken".

stadtkunst kunststadt 67 2020 Titelbild

Auszug: Der zweite Corona-Lockdown hat auch die Bildende Kunst hart getroffen. Wir sind inmitten einer Pandemie und die Infektionszahlen weiterhin beunruhigend. Trotzdem hofft die gesamte Kulturszene auf eine baldige, schrittweise Wiedereröffnung von Theatern, Kinos, Musikhäusern und Ausstellungsorten. Der Deutsche Kunstrat fordert, hier die Orte der Kunst besonders früh in das Blickfeld zu nehmen! ... Kunsthäuser sind Orte der sinnlichen Erfahrung, der Regeneration und des Nachdenkens. Es sind Orte, an denen wir mit den verschiedenen Facetten unseres Lebens und differenzierten Blicken auf Gegenwart und Vergangenheit konfrontiert werden. Es sind auch Orte des Innenhaltens, der Teilhabe und der Demokratiebildung. Neben dem Verlust für die Kunsthäuser, die fertige Ausstellungen ungesehen wieder schließen mussten, ist das Fehlen von Kunsterlebnis vor allem auch ein gesellschaftlicher Verlust. Daher fordert der Deutsche Kunstrat als Spitzenverband der Bundesverbände der Bildenden Kunst eine schrittweise Wiedereröffnung der Kunstorte, sobald die Pandemie-Bedingungen es erlauben.

Logo Deutscher Kunstrat

Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände sind mit großer Sorge in das neue Jahr gestartet. Noch immer gibt es keine wirksamen Hilfen für soloselbstständige Künstler*innen in der Coronakrise – mit zum Teil irreversiblen Folgen für das kulturelle Leben in Deutschland. Die Kunst- und Kulturschaffenden sind seit Beginn der Krise stärker als nahezu alle anderen Branchen von den Folgen der Pandemie betroffen. Für die Mehrzahl der Akteur*innen ist die Ausübung ihrer Berufe seit Monaten nicht oder nur sehr stark eingeschränkt möglich. | Neustarthilfe für Soloselbstständige: Die für Januar 2021 angekündigte Neustarthilfe für Soloselbstständige im Rahmen der Überbrückungshilfe III kann immer noch nicht beantragt werden! Zudem wird für die Mehrheit der soloselbstständigen Künstler*innen der in Aussicht gestellte pauschale Betriebskostenzuschuss aufgrund ihrer verhältnismäßig niedrigen Jahresumsätze deutlich unter 500 Euro pro Monat liegen. | November- und Dezemberhilfen: Hier ist eine Vielzahl der freischaffenden Künstler*innen von der Antragstellung ausgeschlossen: Sie zählen bestenfalls zu den »indirekt Betroffenen« und müssen nachweisen, dass 80 % der ausgefallenen Umsätze mit von den Schließungen direkt betroffenen Auftraggeber*innen realisiert worden wären. Dies ist aufgrund der sehr heterogenen Erwerbsstruktur in der freien Szene nur selten möglich. | Intransparenz: Unter denjenigen, die diese Hilfen dennoch in Anspruch nehmen konnten, besteht die große Sorge, Gelder zurückzahlen zu müssen, da die komplexen Zugangsvoraussetzungen unnötigen Interpretationsspielraum lassen und zum Teil erst im Nachhinein klar werden. Permanent werden die Rechtsgrundlagen und FAQ zu den Corona-Hilfen geändert – zum Teil mit dramatischen Folgen für die Antragstellenden. Auskünfte zu spezifischen Fragen, die sich für sie im Kulturbereich ergeben, werden generell nicht erteilt. Hier braucht es endlich Verlässlichkeit und Rechtssicherheit.

Logo - Allianz der Freien Künste

Corona-Unterstützung für besonders betroffene Künstler*innen 60+, die noch keine Hilfe 2020 erhalten haben: Die Giesecke + Devrient Stiftung hat dem bbk berlin 58.333 Euro zugewendet. Dieser Betrag soll dazu verwendet werden, bildende Künstler*innen aus Berlin bzw. deren Projekte zu unterstützen, die besonders hart von den Covid-19 Folgen betroffen sind. Besonders betroffen sind Künstler*innen, die auch nach Jahrzehnten intensiver künstlerischer Arbeit von den laufenden Einnahmen aus der künstlerischen Tätigkeit abhängig sind, ohne irgendwelche Rücklagen bilden zu können. Ihre Einnahmen reichen selbst in Nicht-Krisen-Zeiten meist gerade zum Lebensunterhalt. Zugleich wird diese Zielgruppe von öffentlichen Förderungen nicht oder nicht ausreichend erreicht. Antragsberechtigt sind bildende Künstler*innen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und in Berlin künstlerisch tätig und gemeldet sind. An 29 Berliner Künstler*innen soll ein Zuschuss von jeweils einmalig 2.000 Euro ausgezahlt werden. Künstler*innen können sich direkt für den 60+ Zuschuss bewerben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass bildende Künstler*innen aus Berlin, die selbst Mitglieder der KSK oder eines Berufsverbands der Bildenden Kunst sind, Kolleg*innen für den 60+ Zuschuss vorschlagen können. Die Zuschüsse werden durch einen unabhängigen Beirat vergeben, der ausschließlich aus bildenden Künstler*innen besteht. Dem Beirat gehören an: Michael Bause, Annette Frick, Käthe Kruse, Herbert Mondry und Caro Suerkemper. Auswahlkriterien sind ähnlich wie bei der bewährten Atelierförderung in Berlin nach sozialer und beruflicher Dringlichkeit. Über das Ergebnis der Beiratsentscheidungen werden alle Antragsteller*innen Anfang April 2020 informiert. Die Namen der geförderten Künstler*innen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

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Das Förderprogramm NEUSTART KULTUR 20/21 entpuppt sich als flächendeckende Förderung kommerzieller Galerien. | Im Rahmen des Sonderförderprogramms NEUSTART KULTUR 20/21 der Stiftung Kunstfonds Bonn wurden die Förderungen für kommerzielle Galerien bekannt gegeben. Zunächst einmal muss gesagt werden, dass es wichtig ist, Galerien in der Pandemie staatlich zu unterstützen. Neben den bereits bestehenden Bundesförderprogrammen, bei denen Galerien ihre Betriebskosten geltend machen können, ist es auch wichtig, dass Projekte von Galerien gefördert werden. Insofern begrüßen wir die zusätzliche staatliche Förderung für die Galerien. | Die Kunstszene Deutschlands setzt sich aus verschiedenen Akteuren zusammen. Im Sonderprogramm NEUSTART KULTUR 20/21 wurden bildende Künstler*innen, kunstvermittelnde Akteure und kommerzielle Galerien gefördert. Das Zusammenspiel dieser Beteiligten macht im Wesentlichen die Vielfalt der hiesigen Kunstszene aus und sichert die Szene der bildenden Kunst in Deutschland. | Schaut man sich nun die Förderquote für die unterschiedlichen Gruppen an, offenbart sich darin die erschreckende Schieflage, unter der unabhängige Künstler*innen schon vor der Pandemie gelitten haben und nun besonders deutlich während der Pandemie leiden. | Hier die Fakten des Programms NEUSTART KULTUR im Überblick:

Sehr geehrte Kulturstaatsministerin Monika Grütters! | „Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung im Sommer 2020 ein Rettungs- und Zukunftsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt, um den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten. Nachdem die Mittel Ende 2020 bereits konkret belegt und damit weitgehend ausgeschöpft waren, (900 Millionen Euro in knapp 60 Teilprogrammen wurden bis Ende 2020 vergeben) hat die Bundesregierung Anfang Februar eine weitere Milliarde Euro für das Anschlussprogramm von NEUSTART KULTUR bereit gestellt. | Seit Juli 2020 wurden in enger Abstimmung mit den verschiedenen Dachverbänden aus Kultur und Medien Programme entwickelt und realisiert. Hinter den Teilprogrammen stehen knapp 60 einzelne Programmlinien, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Künstlerinnen und Künstlern in den einzelnen Sparten von Kultur und Medien zielen.“ | Wir, das Netzwerk Freier Berliner Projekträume und -initiativen setzen uns für die Belange nicht-kommerzieller künstlerischer Projekträume ein. Wir waren hocherfreut über die Bereitstellung der Mittel, die mit NEUSTART KULTUR auch in die vielfältige freie Kunstszene fließen sollten. Gleichzeitig sind wir erschüttert, wie ungleich diese Mittel verteilt wurden und wie sehr die Programme aber auch die Vergabe teilweise an der Lebens- und Arbeitsrealität von bildenden Künstler:innen bzw. freien kunstvermittelnden Akteur:innen vorbei ging. Denn gerade diese Gruppe erreichte die Hilfe nur unzureichend. | Hier beziehen wir uns ausschließlich auf die Vergabe der Neustart Kultur Mittel durch die Stiftung Kunstfonds in Bonn, die diese Programme für die bildende Kunst erarbeitet, ausgeschrieben und unserer Meinung nach unzureichend vergeben hat. | Bei dem Projektfonds für kunstvermittelnde Akteure war es für die Antragsteller:innen nicht möglich ein eigenes Honorar einzurechnen. Zielgruppe der Ausschreibung waren explizit „Kunstvermittelnde Akteure wie Solo-Selbständige, Künstlerräume, Produzentengalerien, Kunstvereine, Projekträume.“ 2 Diese sind idR nicht strukturell gefördert, leben also von Projektförderung zu Projektförderung. Sie sind darauf angewiesen, sich, wie bei allen Förderungen üblich, ein eigenes Honorar für ihre erbrachte Arbeit, wie Recherche, Entwicklung, Organisation etc. einzurechnen. Auch war es nicht möglich eine Raummiete einzuplanen. Wie schon erwähnt, sind Projekträume idR nicht oder nur unzureichend strukturell gefördert. Auch freie Kurator:innen können sich einen kostenlosen Raum nicht einfach so aus dem Hut zaubern. Es ist unverständlich, warum diese Regeln bei der Vergabe durch die Stiftung Kunstfonds trotz mehrfacher Hinweise von verschiedenen Verbänden und Künstler:innen auf deren Unsinnigkeit und Fatalität, unbeirrt angewandt wurden. Dazu ist auch anzumerken, dass für die Stiftung Kunstfonds die Zielgruppen des Förderprogramms andere sind, als von der Staatsministerin für Kultur und Medien vorgesehen, nämlich: „Einrichtungen, Organisationen, Künstlergruppen, Kurator*innen, Kunstvereine, Museen u.ä.“ | Wir möchten an dieser Stelle auch auf die Pressemitteilung des bbk berlin vom 11.12.2020 hinweisen: Realitätsfern oder Kalkül? Zum Hilfspaket NEUSTART KULTUR [...]

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"Das Programm und der Verteilmechanismus funktionieren – in vergleichsweise kurzer Zeit – wirklich sehr gut"...„Wir bringen die Hilfen sehr schnell zu den Betroffenen, die das jetzt dringend brauchen.", so Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters am 8.12.2020 zum Förderprogramm NEUSTART KULTUR (dpa). | Realitätsfern oder Kalkül? | Das im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien initiierten Hilfspakets NEUSTART KULTUR stellt keine zielgenaue Maßnahme für Künstler*innen dar, die dringend Hilfe benötigen. Viel zu wenige wurden mit dem Sonderförderprogramm erreicht. Tausende sind von den Corona-Maßnahmen betroffen – in Berlin leben und arbeiten allein mindestens 8.000 bildende Künstler*innen – da sind die bundesweit 675 vergebenen Sonderstipendien und 174 Projektförderungen der Stiftung Kunstfonds nicht einmal ein Tropfen auf dem heißen Stein. Es hagelte Proteste und offene Briefe mit deutlicher Kritik an den Entscheidungen der Kunstfonds-Jury: Stipendien für bildende Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren wurden mehrheitlich an Männer vergeben, obwohl Bewerberinnen eindeutig in der Mehrzahl waren oder Eltern von einem Kind erhielten jeweils Einzelförderungen. Danach wurden im laufenden Verfahren die Vergaberichtlinien geändert und aus „freischaffenden, solo-selbständigen Künstler*innen“ wurden „Künstler*innen im Hauptberuf“. Damit konnten Förderungen an Künstler*innen vergeben werden, die Nebeneinkünfte, Festanstellungen oder sogar eine Professur haben. In einem öffentlichen Statement am 3.11.2020 versuchte der Stiftungsvorstand die Verantwortung auf die Künstler*innen abzuwälzen: „Förderungen der Stiftung Kunstfonds sind weder Sozialleistungen noch Wirtschaftsbeihilfen. ...die Frage der Bedürftigkeit liegt vielmehr in der solidarischen Verantwortung der Bewerber*innen.“* Doch diese Verantwortung kann nicht auf die Bewerber*innen umgelegt werden. Zudem ist die von der Stiftung Kunstfonds propagierte Elitenförderung „Kunst von nationaler Bedeutung“ am Ende eine persönliche Entscheidung einer in einem intransparenten Verfahren zusammengesetzte Jury. | Halten wir fest: Die bisherigen Maßnahmen waren unzureichend. Eine erfolgreiche Kulturpolitik besteht in diesen Tagen nicht darin, sich für Sonderstipendien-Programme feiern zu lassen, die wenig Substanzielles bewirken. Sie besteht darin, alle Kunst- und Kulturschaffenden unbürokratisch, schnell, wirksam und ausreichend in die allgemeinen Corona-Überbrückungs- und Hilfsprogramme des Bundes einzubeziehen. Soforthilfen wie die Novemberhilfe oder die Überbrückungshilfe müssen für Menschen, die aufgrund der pandemiebedingten Schutzmaßnahmen existenziell bedroht sind, tatsächlich unbürokratisch und wirksam zugänglich sein. | Von den 50 Milliarden, die die Bundesregierung ursprünglich für Soloselbständige vorgesehen hatte, sind fast 40 Milliarden gar nicht abgeflossen, weil das Konzept unbrauchbar war für die Zielgruppe: Hartz IV für alle Soloselbständigen ist und bleibt die bewusste Regierungspolitik, und genau das muss sich ändern. Etwa durch einen fiktiven Unternehmerlohn, der ein Überleben sichert. | In einzelnen Bundesländern haben die politischen Entscheider*innen verstanden, dass es um die Existenzsicherung der Kulturschaffenden geht und gehandelt. Frau Grütters, beziehen Sie endlich Künstler*innen und ihre Bedürfnisse in die allgemeinen Corona-Hilfsmaßnahmen wirksam ein.

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