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Steglitz-Zehlendorf: Programm zur Förderung bezirklicher kultureller Projekte im Stadtraum

Kunst im öffentlichen Raum


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, BiKu 22
Ansprechpartner
Daniela Rennspieß
Adresse
14160 Berlin
E-Mail
daniela.rennspiess@ba-sz.berlin.de

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt
selbstständige/freiberufliche Künstlerinnen und Kulturschaffende
Örtliche Begrenzung
Bundesland Berlin
Einschränkung
Posteingang! beachten
Thema
Kunst im öffentlichen Raum

Bewerben Sie sich jetzt für das Förderprogramm BESD III zur Förderung kultureller Projekte im Stadtraum an der Jugendkunstschule Steglitz-Zehlendorf

Das BESD III Programm ist ein Förderprogramm der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Im Rahmen des Förderprogrammes BESD III stehen der Jugendkunstschule im Jahr 2024 für künstlerische Projekte unter freiem Himmel Fördermittel in Höhe von insgesamt 7.000,00 € zur Verfügung.

Gefördert werden selbstständige/freiberufliche Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende mit kulturellen Projekten und Vorhaben unter freiem Himmel aller künstlerischen Sparten: Musik, bildende Kunst im Stadtraum, Performance, Kulturelle Bildung, Literatur aber auch der Regionalgeschichte. Zur Stärkung der kulturellen Teilhabe insbesondere von Kindern, Jugendlichen, Seniorinnen sowie Menschen mit Beeinträchtigungen sollen diese Projekte niederschwellig erlebbar sein. Ein Bezug zur Jugendkunstschule sollte vorhanden sein.

Ziel soll es sein, eine möglichst niedrigschwellige kulturelle Teilhabe für Kinder, Jugendliche, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Beeinträchtigungen zu ermöglichen.

Die Projekte sollen vorzugsweise im Zeitraum von September bis Oktober 2024 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf stattfinden. Gewünscht ist eine verstärkte Nutzung und Erschließung von Flächen unter freiem Himmel sowie ein Bezug zur Jugendkunstschule.

Sie können sich ab sofort bis zum 02.08.2024 (Posteingang) mit Ihren Projekten bei der Jugendkunstschule bewerben.

Förderfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die im Rahmen des Projekts anfallen. Dazu zählen neben Honoraren und Sachmitteln z. B. auch Beiträge (bspw. KSK) und Gebühren (bspw. GEMA).

Der Sachmittelanteil darf 30 % der Kosten nicht übersteigen. 

Zeitraum: Die Projekte sollen vorzugsweise im Zeitraum von September – Oktober 2024 stattfinden. Die Abrechnungen für die Projekte müssen bis spätestens 30. November 2024 in der Jugendkunstschule des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf vorliegen. 

Wo: Gewünscht ist eine verstärkte Nutzung und Erschließung von Flächen unter freiem Himmel, z.B. Brachen, Plätze, Parks, Gärten, leerstehende Gewerbeeinheiten, u. ä. Genehmigungen für die Durchführung der Projekte müssen eigenständig bei den zuständigen Stellen eingeholt und der Jugendkunstschule vorgelegt werden. 

Wie: Das Projekt muss im Bezirk Steglitz-Zehlendorf realisiert werden. Gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen können nur solche Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Die Förderung kann als Zuwendung gem. §44 LHO oder Honorarvertrag vergeben werden.

Veröffentlichungen: Alle Veranstaltungen und Veröffentlichungen sind eigenständig in den Veranstaltungskalender bzw. auf der Plattform www.draussenstadt.berlin einzustellen. Bitte nutzen Sie das auf der Website bereitgestellte Logo für Veröffentlichungen (Plakate, Flyer). Von Veröffentlichungen sind dem Bezirksamt drei Belegexemplare zu übermitteln, zwei davon gehen an die Senatsverwaltung. 

BESD III im Bezirk

Die Fördermittel können bei der Jugendkunstschule ab sofort beantragt werden. Entscheidend für die Auswahl der zu fördernden Projekte, sind die inhaltliche und die künstlerische Qualität der Vorhaben. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Eine Fachjury entscheidet über die eingereichten Projekte und spricht ihre Förderempfehlungen aus.

Ihren formlosen Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ausführliche Projektskizze
  • Höhe der geplanten Ausgaben aufgeteilt nach Honorar und Sachkosten
  • Welche Art der Förderung für Sie in Betracht kommt (Honorarvertrag oder Zuwendung)
  • Stundenumfang Ihres Projektes
  • Ihre Zielgruppe
  • Geplanter Veranstaltungsort
  • Bezug zu den Leitlinien und der Jugendkunstschule

Ihren formlosen Antrag richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an Frau Rennspieß: daniela.rennspiess@ba-sz.berlin.de

Genauere Informationen und alle Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Jugendkunstschule:

Link zur Ausschreibung / Website