Open calls

Kultur macht stark – "Wir können Kunst" - BBK Bundesverband

Förderungen Kulturelle Bildung


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
BBK Bundesgeschäftsstelle
Ansprechpartner
Projektbüro

Teilnahmebedingungen

Örtliche Begrenzung
Deutschland
Einschränkung
Einrecihung ab 1. August

Beantragen Sie eine Projektförderung von „Kultur macht stark. Wir können Kunst“, Förderperiode 2025. Bewerben Sie sich mit Ihrem Konzept für ein außerschulisches Projekt der kulturellen Bildung im Bereich der Bildenden Kunst. Zugelassene Projekte können ab Anfang Januar 2025 starten.

Die Projekte im Rahmen von „Kultur macht stark. Wir können Kunst“ richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 Jahren, die in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind, z.B. weil sie in einer im nationalen Bildungsbericht beschriebenen Risikolage aufwachsen. Jedes BBK-geförderte Projekt wird im Auftrag des Bündnisses von professionellen Bildenden Künstler:innen realisiert.

GRUNDLAGEN DER FÖRDERUNG
▶ Voraussetzungen  reine Förderung

  • Das Projekt ist neuartig, d. h. es existierte in der jeweiligen Form bisher nicht.
  • Das Projekt findet zusätzlich zu bestehenden Angeboten statt.
  • Das Projekt ist außerschulisch, also vom Schulunterricht (und dem gebundenen Ganztag) klar abgegrenzt.
  • Das Projekt ist in Zeitfenstern eines Ganztagsangebots rderhig, wenn die Teilnahme freiwillig ist, d. h. die Kinder und Jugendlichen sich jederzeit r ein anderes Angebot entscheiden können.

▶ Beeinträchtigte Bildungschancen der Teilnehmenden
Die Projekte richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 Jahren, die in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind, z. B. weil sie in einer vom nationalen Bildungsbericht beschriebenen Risikolage aufwachsen. Risikolagen sind:

  • bildungsbezogene Risikolage: z. B. bei formal geringer Bildungsqualifikation der Eltern
  • soziale Risikolage: Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile
  • finanzielle Risikolage: geringes Familieneinkommen, z. B. bei Erhalt von Transferleistungen
  • auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung gehören zur Zielgruppe.

In der 26. Kalenderwoche bieten wir eine vormittägliche und in der 34. Kalenderwoche eine nachmittägliche digitale Infoveranstaltung an. Genauere Daten werden zeitnah hier und über unseren Newsletter bekannt gegeben. Vom 23.09. bis zum 30.09.2024 finden keine Antragsberatungen mehr statt.

  • 01.08. – 30.09.2024: Einreichung der Projektanträge zur 2. Ausschreibung 2024 über die Kumasta-Datenbank
  • 28.08.2024: Digitale Informationsveranstaltung zur zweiten Ausschreibungsrunde, 15:00-17:00 Uhr, (Anmeldung per E-Mail bis 27.08., 14:00 Uhr)
  • 30.09.2024: Ausschreibungsende
  • bis 07.10.2024: Postalische Einreichung der online eingereichten Förderanträge + Vitae der Honorarkräfte

Alle Informationen: