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Ideenwettbewerb der Stadt Elmshorn: Gastarbeiterdenkmal

Kunst im öffentlichen Raum


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Ideenwettbewerb Kunst im öffentlichen Raum - Gastarbeiterdenkmal

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt
professionelle Künstlerinnen und Künstler sowie Künstlergruppen
Örtliche Begrenzung
keine

Zweistufiges Verfahren:

Die erste Stufe wird als bundesweiter, offener Ideenwettbewerb für bildende Künstlerinnen und Künstler ohne Beschränkung der Teilnahmeberechtigung durchgeführt. Die besten drei in der ersten Stufe ausgewählten Künstlerinnen und Künstler und Arbeitsgemeinschaften sollen in der Lage sein, in einer zweiten Stufe das Denkmal zu planen und auszuführen.

Zum Teilnahmewettbewerb sind professionelle Künstlerinnen und Künstler sowie Künstlergruppen zugelassen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Entsprechendes Kartenmaterial zum ersten Aufstellungsort ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Weiter finden Sie unter https://stadtumbau.elmshorn.de/ Informationen zur geplanten Neugestaltung der Innenstadterweiterung Krückau-Vormstegen und zur Bahnhofsverlegung.

Für die 1. Stufe des Wettbewerbs sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine Ideenskizze1 über das geplante Kunstwerk, maximal im Format DIN A1,
  • eine Erläuterung und Begründung des skizzierten Kunstwerkes und der Namensvorschlag für das Werk,
  • eine Liste mit den zur Verwendung vorgesehenen Materialien, Abmessungen, Oberflächen und Gewichten,
  • eine grobe Kostenschätzung,
  • ggf. weitere Angaben, die für eine fachgerechte Einschätzung des zu beschreibenden Kunstwerkes benötigt werden
  • sowie eine kurze Vita der Mitwirkenden mit einer Angabe zu deren bisherigen Referenzen über Projekte für Kunst im öffentlichen Raum.

Die Unterlagen sind digital über das Deutsche Vergabeportal, postalisch oder persönlich in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bei der Stadt Elmshorn, Rathaus/ Information, bis zum 29. August 2024, 10:00 Uhr einzureichen. Die Bewerberinnen und Bewerber dieser ersten Projektphase erhalten für ihre Aufwendungen keine Aufwandsentschädigung.

Alle Unterlagen als ZIP-Download unter: