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Hauptstadtkulturfonds 2025

(Projekt)Förderungen


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds
Ansprechpartner
c/o Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Adresse
Brunnenstraße 188-190, 10119 Berlin

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt
natürliche oder juristische Personen mit Konzepten für nahezu alle künstlerischen Sparten sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben
Örtliche Begrenzung
Bundesland Berlin
Einschränkung
Von einer Förderung ausgeschlossen sind kommerziell realisierbare Projekte sowie Ausgaben, die im Rahmen einer institutionellen Förderung finanziert werden.

Der Hauptstadtkulturfonds (HKF) fördert kulturelle Projekte und Veranstaltungen in nahezu allen künstlerischen Sparten sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben.

Die geförderten Projekte sollen in Berlin stattfinden, und darüber hinaus nationale und internationale Relevanz in einem der folgenden Bereiche ausweisen: Bildende Kunst, Darstellende Künste, Film, Literatur, Medienkunst, Musik, Übergreifend, Zeitgeschichte/Geschichte.

Bewerben können sich natürliche oder juristische Personen mit Konzepten für nahezu alle künstlerischen Sparten. Auch spartenübergreifende, inter- und transdisziplinäre Vorhaben können eingereicht werden. Es werden kleinere und größere Projekte sowie inter- und transdisziplinare Vorhaben gefördert.

Förderkriterien

Die inhaltliche und künstlerische Qualität der Anträge ist entscheidend für die Auswahl. Der HKF fördert Projekte mit nationaler und internationaler Ausstrahlung. Gefragt sind innovative Ansätze, die zur Entwicklung der Künste beitragen, ebenso wie Vorhaben, die bedeutende Traditionen aufnehmen und weiterführen. Die Projekte sollen für Berlin erarbeitet und in Berlin präsentiert werden, müssen aber für ein Publikum oder eine Fachöffentlichkeit über Berlin hinaus relevant sein.

Ausschlusskriterien

Von einer Förderung ausgeschlossen sind kommerziell realisierbare Projekte sowie Ausgaben, die im Rahmen einer institutionellen Förderung finanziert werden.

Des Weiteren nicht zu den Aufgaben des HKF gehören:

  • Finanzierung von Ankäufen
  • Restaurierung/ Digitalisierung/ Archivierung von Kunstgegenständen und -sammlungen
  • Die ausschließliche Herstellung von Publikationen oder Medien
  • Einrichtung/ Pflege/ Betrieb von Websites sowie Apps oder die ausschließliche Erstellung von Podcasts
  • Produktion/Postproduktion von Filmen/ Dokumentarfilmen
  • Studentische Projekte und Vorhaben an Hochschulen und Universitäten
  • Anträge auf rein institutionelle und über Jahre währende Förderung. 
  • Die Finanzierung von Preisen
  • Rein digitale- bzw. Streamingformate

Barrierefreiheit

Größtmögliche Teilhabe an öffentlich geförderten Angeboten ist eines der Ziele öffentlicher Kulturförderung in Berlin. Deshalb fordert der Hauptstadtkulturfonds alle Antragstellenden dazu auf, Barrierefreiheit in ihren Projekten vorzusehen. Nähere Informationen findet ihr zum Download in den Förderkriterien.

Bitte beachten Sie, dass die Onlinebewerbung am 01. Oktober 2024 bis spätestens 14 Uhr eingegangen sein muss. Nach 14 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig vorher ab, da es unmittelbar vor Fristende wegen der großen Häufung der Anträge zu längeren Wartezeiten kommen kann.