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Aufenthaltsstipenium Stadt Duisburg

Residenzen


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Stadt Duisburg, Kulturbetriebe, Kulturbüro
Ansprechpartner
Claudia Bohndorf
Adresse
Neckarstr. 1, 47051 Duisburg Stichwort „Stipendium“
E-Mail
c.bohndorf@stadt-duisburg.de

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt
Bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Videokunst, Performance
Altersbegrenzung
40
Örtliche Begrenzung
Deutschland
Einschränkung
Es gilt der Poststempel. Studierende sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.
Thema
künstlerische Arbeit mit Bezug zu Duisburg beginnen oder fortsetzen

Das Stipendium wird jährlich von der Stadt Duisburg und der Interessengemeinschaft der Duisburger Künstler an eine Künstlerin oder einen Künstler aus dem Bereich Bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Performance oder Videokunst vergeben.

Die Stadt Duisburg und die Interessengemeinschaft der Duisburger Künstler schreiben für das Jahr 2025 ein Aufenthaltsstipendium für ein Atelier im Stadtteil Rheinhausen aus, auf das sich Künstlerinnen und Künstler bewerben können. 

Duisburg ist Sitz von gleich drei bedeutenden Kunstmuseen: Lehmbruck Museum, DKM und MKM – Museum Küppersmühle. Zahlreiche weitere Museen im Ruhrgebiet und Rheinland befinden sich im Umkreis und sind gut mit dem ÖPNV erreichbar. Die Stadt Duisburg hat eine große Tradition in der Förderung Bildender Künstler, sie stellt fast 40 städtische Ateliers Künstler*innen mietfrei zur Verfügung. Die Kunstschaffenden in Duisburg sind gut organisiert, sie werden durch die IG – Interessensgemeinschaft Duisburger Künstler - vertreten, die Mitinitiatorin des Aufenthaltsstipendiums ist.

1. Bewerbungsbedingungen  

Die Ausschreibung erfolgt für die Genres Bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Performance oder Videokunst.

Die Aufenthaltsdauer beträgt 1 Jahr (01. Januar-31. Dezember 2025). Von den Stipendiaten wird erwartet, dass sie in dieser Zeit in Duisburg leben und arbeiten. Parallele Stipendien während des Aufenthalts in Duisburg sind anzuzeigen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen

  • ihre Ausbildung vor mindestens einem Jahr abgeschlossen haben
  • dürfen nicht älter als 40 Jahre sein
  • im Rahmen ihrer Bewerbung überzeugend darstellen, dass sie ihre künstlerische Arbeit mit Bezug zu Duisburg beginnen oder fortsetzen wollen.

2. Höhe des Stipendiums    

Der Umfang des Stipendiums umfasst die kostenlose Vergabe eines Ateliers inclusive der Betriebskosten. Außerdem wird die Unterbringung in einer Wohnung getragen, dass beinhaltet die Miete, incl. der Nebenkosten (Betriebskosten, Heizkosten und Wasser). Die Wohnung ist teilmöbliert. Stromkosten und GEZ-Gebühren sind nicht Bestandteil des Stipendiums.

Mindestens eine Ausstellung wird für das Aufenthaltsstipendium möglich gemacht.

3. Bewerbung und Postanschrift 

Es gilt der Poststempel. Die Zustellung ist für den Empfänger portofrei an folgende Adresse zu richten:

Stadt Duisburg; Kulturbetriebe; Kulturbüro
Stichwort „Stipendium“
Neckarstr. 1
47051 Duisburg

Bitte beachten Sie:

  • Die Bewerbungen werden ausschließlich aufgrund der eingereichten Unterlagen beurteilt.
  • Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehende Einreichungen werden nicht berücksichtigt.
  • Es erfolgt keine Eingangsbestätigung für die Bewerbungsunterlagen und diese werden nicht an den Absender zurückgesendet.
  • Die Entscheidung wird bis 31.10.2024 bekannt gegeben.

4. Bewerbungsunterlagen 

Bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Videokunst, Performance:
Im Rahmen der Bewerbung ist folgendes einzureichen:

  • 1. vollständig ausgefülltes Antragsformular (s. Anlage)
  • 2. künstlerische Vita   
  • 3. Beschreibung eines Arbeitsvorhabens, das während des Stipendiums realisiert oder fortgesetzt werden soll
  • 4. Portfolio: Abbildungen von max. 15 künstlerischen Arbeiten der letzten fünf Jahre, im Format DIN A 4
  • 5. Einreichung eines Kataloges oder eines illustrierten Buches

optional für Videokunst und Performance:

  • 1. Ausschnitte (!) aus max. drei Videoarbeiten oder Dokumentationen von Performances, Länge der Ausschnitte jeweils max. drei Minuten, Format mp4, Videodateien sollen als Download (Link ohne zeitliche Begrenzung) zur Verfügung gestellt werden
  • 2. Die in Ausschnitten gezeigten Videos bzw. Performances sollen im Rahmen des Portfolios abgebildet und knapp erläutert werden.
  • Bewerbungen, die diese Begrenzungen nicht erfüllen, können von der Beurteilung ausgeschlossen werden!
  • 5. Auswahlverfahren
  • Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet die Stadt Duisburg nach Empfehlung einer Fachjury.
  • 6. Präsentation der Ergebnisse  
  • Es wird erwartet, dass die Arbeit der Künstlerin oder des Künstlers dem Publikum im Rahmen des „Offenen Ateliers“ vorgestellt wird. Das „offene Atelier Du“ ist eine alljährliche im Herbst an zwei Wochenenden von der Stadt Duisburg organisierte Veranstaltung, bei der die Arbeitsorte der bildenden Kunst für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
  • 7. Kontakt/Informationen