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Arbeitsstipendien für Comic 2025

Stipendien


Einsendeschluss:

Ausschreibende Organisation / Auslober / Kontakt

Name
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Ansprechpartner
Antje Glawe

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt
Comic-Künstler*innen, deren Lebensmittelpunkt (nachgewiesener Hauptwohnsitz) in Berlin ist
Örtliche Begrenzung
Bundesland Berlin
Einschränkung
Die Online-Anträge müssen bis 14.00 Uhr eingegangen sein!

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Comic-Künstler*innen bestimmt. Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben oder die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie künstlerische und inhaltliche Qualität sowie Innovation.

Zweck der Stipendienvergabe ist es außerdem, die Entwicklung der Berliner Comicszene zu unterstützen.

Voraussetzungen

  • Die Antragsstellenden sind durch Veröffentlichungen ausgewiesen oder lassen in Arbeitsproben eine künstlerische Befähigung erkennen.
  • Die Comic-Künstler*innen leben und arbeiten in Berlin (Erstwohnsitz).
  • Antragstellende dürfen nicht an einer Hochschule in einem künstlerisch ausbildenden Studiengang immatrikuliert und nicht als Professoren an einer Hochschule tätig sein.
  • Die Anträge müssen in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden.

Umfang der Förderung

Die Dauer des Stipendiums bemisst sich am Umfang des Arbeitsvorhabens. Es können 4- und 8-monatige Stipendien vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel vergeben werden. Die Stipendien werden voraussichtlich in monatlichen Teilraten in Höhe von 2.000 € ausgezahlt.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Comic-Stipendien werden in der Regel jeweils im August eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.